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Wednesday, 3.07.2024
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Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) sieht die bei der bevorstehenden ÖH-Wahl erstmals geplante Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe als "Ergänzung und Erweiterung" zur herkömmlichen Papierwahl. Die SPÖ bleibt zu E-Voting skeptisch und will die ÖH-Wahl "akribisch beobachten".

"Aus heutiger Sicht würde ich nie dafür plädieren, dass das ausschließlich ist. Das ist ein zusätzlicher Kanal", sagte Hahn. Für den Widerstand gegen E-Voting ortet er mehrere Gründe, in Richtung kritische Studentenschaft appelliert Hahn: "Studenten sollten den Anspruch haben, gesellschaftliche Avantgarde zu sein."

Termin fixiert

Der Termin für die ÖH-Wahl wurde von Hahn nun per Verordnung auf 22. bis 28. Mai festgelegt. In der Woche davor, vom 18. bis 22. Mai, können die Studierenden elektronisch ihre Stimme abgeben.

E-Voting sei eine Alternative, es werde niemand dazu gezwungen, betonte Hahn. "Ich weiß nicht, wo da die Aufregung ist. Wer es nutzen will, kann es nutzen, und wer der Sache nicht traut, hat drei Tage die Möglichkeit, persönlich zur Wahl zu gehen."

"An der Zeit"

Es sei einfach an der Zeit, dass man diese Möglichkeit bei einer "signifikanten Wahl" anbiete und damit einer Entwicklung Raum breche. Schließlich laufe heute schon vieles an der Uni elektronisch ab, von Lehrinhalten bis zum elektronischen Inskribieren und Abfragen von Prüfungsergebnissen.

Deshalb hätten ihn auch Studierende auf die Möglichkeit des E-Voting "gestoßen", sagte Hahn. Und in der Studentenschaft ortet Hahn auch große Zustimmung. Vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Studien ergaben eine mehr als 80-prozentige Zustimmung zur Möglichkeit des E-Votings.

"Technologiefeindlichkeit"

Bei den kritischen Stimmen hat Hahn dagegen das "Gefühl, das reduziert sich auf ein paar studentische Funktionäre". Auch "plötzlich zu Bedenkenträgern" werdende Kritiker wie FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf und die grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig hätten sich früher positiv dazu geäußert.

Bei manchen Kritikern ortet Hahn auch eine "leichte Technologiefeindlichkeit", bei anderen die "Sorge vor dem Überwachungsstaat".

Die Kritik des Verfassungsgerichtshofspräsidenten Gerhart Holzinger sei die eines "technischen Laien" aus persönlicher Sicht gewesen. Verfassungsrechtlich sehe Holzinger keine Bedenken, ist Hahn nach einem Gespräch mit dem VfGH-Chef überzeugt. Dem widersprach allerdings ein VfGH-Sprecher. Holzinger stehe dem E-Voting "nach wie vor skeptisch" gegenüber. Auch habe Holzinger im Gespräch mit Hahn keineswegs gemeint, dass er keine verfassungsrechtliche Bedenken sehe, wie von Hahn behauptet. Dazu habe es keine Bewertung gegeben, so der VfGH-Sprecher am Sonntag: "Ob das E-Voting rechtlich problematisch ist oder nicht, wird der Verfassungsgerichtshof klären, wenn ihm diese Frage vorgelegt wird."

"Erfolg, wenn System stabil ist"

Erfolgreich wäre für Hahn das Pilotprojekt, wenn das elektronische Wahlsystem "funktioniert und stabil ist". Denn es werde "sicher ein paar Sportler geben, die versuchen zu beweisen, dass das nicht stabil ist". Die Wahlbeteiligung hält er in diesem Zusammenhang für "sekundär", er glaubt nicht, "dass wir damit die Wahlbeteiligung in die Höhe pushen". Jene, die elektronisch wählen, hätten ohnedies vorgehabt, an der ÖH-Wahl teilzunehmen.

SPÖ will ÖH-Wahlen "akribisch beobachten"

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter teilte am Sonntag in einer Aussendung mit, dass seine Partei den Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen "akribisch beobachten" und im Falle von demokratiepolitischen Defiziten "glasklare Konsequenzen" ziehen werde.

Er teile die Bedenken von VfGH-Präsident Holzinger im Zusammenhang mit dem E-Voting, so Kräuter: "Das ist maximal ernst zu nehmen." Laut Kräuter sind im Herbst Parteienverhandlungen zur Optimierung des Wahlrechts geplant.

Umstritten

Die Einführung von E-Voting bei der ÖH-Wahl ist umstritten. Der ÖH-Bundesvorstand hatte sich wiederholt gegen die per Verordnung des Ministers eingeführte Möglichkeit zur Abstimmung übers Netz ausgesprochen. Die Sicherheit elektronischer Wahlen sei nicht gewährleistet. Das freie, geheime und persönliche Wahlrecht könne durch die Wahl über das Internet nicht garantiert werden, so die Studierendenvertreter. In der Debatte über die elektronische Stimmabgabe bei der ÖH-Wahl wurden auch immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

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Autor(en)/Author(s): (APA)

Quelle/Source: futurezone, 15.03.2009

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