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Wednesday, 3.07.2024
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Das österreichische Bundesrechenzentrum (BRZ) wird die begleitende Internet-Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) im kommenden Mai durchführen und dabei auf eine E-Voting-Software des spanischen Anbieters Scytl zurückgreifen. Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) hat den Auftrag vergeben, nachdem unterlegene Bewerber eine Ausschreibung erfolgreich angefochten hatten. Durch die Vergabe an ein staatliches Unternehmen umgeht Hahn die Vorgaben zur EU-weiten Ausschreibungspflicht. Die Auftragssumme wird vom Ministerium nicht verraten, sie soll aber im sechsstelligen Bereich geblieben sein.

Die ÖH steht dem E-Voting gespalten gegenüber. So hatte sich etwa das Bundesgremium der ÖH einstimmig gegen E-Voting ausgesprochen. Die derzeit vorsitzführende Aktionsgemeinschaft gilt als ÖVP-nah und soll den Widerstand gegen die Pläne des Wissenschaftsministers inzwischen aufgegeben haben. Das Ministerium verweist auf eine Umfrage unter Studierenden, der zufolge 82 Prozent positiv gegenüber E-Voting eingestellt seien. Umfragen unter der allgemeinen Bevölkerung hatten hingegen 2007 und 2008 eine deutliche Ablehnung gegenüber E-Voting gezeigt.

Im Mai 2009 werden österreichische Studenten zusätzlich zur herkömmlichen Papierwahl zur ÖH-Vertretung also die Möglichkeit haben, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Das virtuelle Wahllokal wird von Montagfrüh bis Freitagnachmittag durchgehend betrieben werden, während die herkömmlichen Wahllokale in der darauf folgenden Woche von Dienstag bis Donnerstag geöffnet sein werden. Am Donnerstag werden dann alle Stimmen ausgezählt.

Voraussetzung zur Teilnahme am E-Voting ist eine aktivierte Bürgerkarte samt Lesegerät und am Rechner installierter Bürgerkarteumgebung, ein gängiges Betriebssystem (Windows, MacOS X, Linux) und eine gängige Browserversion. Die Anwendung soll barrierefrei nach WCAG 1.0 Level A ausgeführt werden.

Der Sourcecode der eingesetzten E-Voting-Software wird nicht öffentlich gemacht, die Mitglieder der Wahlkommission sollen aber Einblick erhalten, wenn sie einem Non Disclosure Agreement (NDA) zustimmen. Die Details des NDA stehen noch nicht fest. Somit ist nicht klar, ob die Wahlkommissionsmitglieder überhaupt über etwaig gefundene Sicherheitslücken berichten dürften. ÖH-Vertreter hatten kritisiert, dass die Eingabe der PIN am Rechner und nicht am Lesegerät erfolgt, wodurch das Verfahren anfällig für Trojaner würde.

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Autor(en)/Author(s): (Daniel AJ Sokolov) / (pmz/c't)

Quelle/Source: Heise online, 04.12.2008

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