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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Bundeskanzler Schüssel [ÖVP] kündigt E-Government-Plattform unter seinem Vorsitz an | Und E-Government-Gesetz bis Anfang 2004 | Soll Fragen zur elektronischen Signatur und zum Datenschutz klären | "Relaunch" der elektronischen Verwaltung im Sommer Die Regierung plant für den Sommer einen "Relaunch" ihrer Vorhaben in der elektronischen Verwaltung.

Wie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel [ÖVP] am Dienstag nach dem Ministerrat meinte, gebe es in den einzelnen Ressorts insgesamt rund 100 E-Government-Projekte.

Ein "E-Government-Gesetz" soll bis 1. Jänner 2004 Fragen zur elektronischen Signatur und zum Datenschutz klären. Zudem werde eine Plattform für E-Government-Fragen unter seinem Vorsitz mit wesentlicher Mitwirkung des Vizekanzlers und der zuständigen Minister eingerichtet, kündigte Schüssel an:

"Länder, Gemeinden und die Wirtschaft sowie unabhängige Experten werden eingebunden", so Schüssel. Dazu kämen ein "E-Cooperation-Board", das mit der Umsetzung beauftragt werde, und ein Exekutivsekretär. "Das ist eine ganz wesentliche Initiative, die heute gemeinsam außer Streit gestellt wurde", so der Bundeskanzler.

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport [BMöLS] hat erst unlängst mit dem "E-Government-Gütesiegel" eine neue Kennzeichnung eingeführt. An dem Siegel sollen Internet-Nutzer schnell erkennen können, dass ein Produkt, eine Webseite oder eine Internet-Applikation den Richtlinien des E-Government entspricht.

Auszeichnung für sicheres E-Government

Aufholjagd angekündigt

Mit dem Gesetz und der Plattform wolle Österreich in puncto elektronischer Verwaltung unter die besten fünf europäischen Länder vorstoßen, sagte Schüssel weiter.

Die zwanzig EU-Benchmark-relevanten E-Government-Anwendungen würden daher nach einem ganz exakten Zeitplan forciert. Dazu sei eine sehr intensive Zusammenarbeit mit Bundesländern und Gemeinden notwendig.

Für Bürgerkarte, die Dienstkarte, die elektronische Signatur, das Online-Banking und die Gebührenentrichtung über das Handy seien die Schnittstellen bereits umgesetzt oder stünden kurz vor der Realisierung:

"Die E-Government-Road-Map soll sämtliche Verfahren enthalten, die künftig BürgerInnen und Unternehmen zugänglich sind." Es gelte ein "Konzept Bürgerkarte" über den heutigen Anwendungsbereich hinaus zu schaffen, bei dem "zusätzliche und unterschiedliche Ansätze gebündelt werden. Also die E-Card, Bankomatkarte und sonstige Karten oder etwa auch das Mobiltelefon", meinte der Bundeskanzler.

Derzeit liege Österreich auf Platz elf, so Schüssel. Dabei bezog er sich offensichtlich auf eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie der Management- und IT-Beratungsfirma Cap Gemini Ernst & Young, die im Februar veröffentlicht wurde. Demnach hat sich Österreich mit seinem E-Government-Angebot bereits von Platz 13 auf Platz elf vorgearbeitet. Entgegen dem allgemeinen Trend, dass Dienste, die Staatseinnahmen sichern, am weitesten entwickelt sind, zeigt sich Österreich allerdings bei der Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer eher im letzten Drittel.

E-Government mit stetem Wachstum

Masterplan gefordert

Mit dem angekündigten Gesetz und der Plattform scheint die Regierung auch Forderungen der Wirtschaftskammer [WKÖ] zu erfüllen.

Diese hatte im März einen Masterplan quer über alle Bundes- und Länderebenen gefordert, um die elektronische Verwaltung in Österreich weiter voranzutreiben.

Die Herausforderung für die Verwaltung liege darin, den verschiedenen Stellen eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit zu geben, um komplizierte oder mehrere Stellen berührende Verwaltungsabläufe zusammenzufassen und einheitlich anzubieten, so WKÖ-Generalsekretär Christian Domany.

Weiters fordert Domany eine Vereinheitlichung der Zugangstechnik für E-Government: "Alle Ressorts und Bundesländer sowie weitere öffentlich-rechtliche Einrichtungen sollen sich einer einheitlichen Zugangstechnik bedienen."

WKÖ fordert E-Government-Masterplan

Industrie begrüßt und unterstützt Pläne

Auch die Industriellenvereinigung [IV] begrüßt die Pläne der Regierung. Man werde den Bundeskanzler bei der Umsetzung voll unterstützen.

"Das geplante E-Government-Gesetz soll für Bürger und Wirtschaft Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich schaffen und Einsparungsmöglichkeiten eröffnen", so IV-Generalsekretär Lorenz Fritz.

E-Government sei ein wesentliches Instrument für den schlanken, aber wirksamen Dienstleistungsstaat des 21. Jahrhunderts.

Quelle: futureZone

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