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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Magistratsabteilung 63 zieht positive Bilanz über "GewerbeOnline" - BürgerInnen nehmen Angebot sehr gut an. Seit August 2001 ist es Gewerbetreibenden in Wien möglich, durch das von KonsumentInnenschutzstadträtin Mag. Renate Brauner ins Leben gerufene E-Government Projekt "Gewerbe Online", alle anfallenden Gewerbebewegungen jederzeit elektronisch abzuwickeln. "Die Stadt Wien versteht sich als kundInnenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, das permanent versucht, den Wünschen und Bedürfnissen unserer KundInnen gerecht zu werden. Mit dem sehr erfolgreichen Projekt Gewerbe Online ist uns das einmal mehr sehr gut gelungen", so Brauner.

Eine statistische Auswertung der zuständigen Magistratsabteilung 63 über die Nutzung des Web-Services "Gewerbe Online" im Jahr 2002 zeigt nun, dass dieses kundInnenorientierte Projekt von den BürgerInnen mit großem Erfolg angenommen wurde. "Knapp 10 Prozent aller Anmeldungen und aller Standortverlegungen werden bereits online durchgeführt", so Brauner.

Das spezielle Service umfasse auch Hilfestellungen in verschiedenen Sprachen, erklärte Brauner: "Bei der elektronischen Abwicklung von Gewerbeangelegenheiten gibt es eine Kurzzusammenfassung in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, serbisch, kroatisch und türkisch. Damit schaffen wir gerade bei Neugründungen eine wichtige Hilfe und stärken so den Wirtschaftsstandort Wien."

Doch nicht nur die große KundInnenzufriedenheit bestätigt diese innovative und moderne Verbesserung von Arbeitsabläufen, auch die Wirtschaftskammer Österreich hat bei ihrer Preisverleihung zum "Amtsmanager 2002" das Stadt Wien Projekt "Gewerbe Online" mit dem 2. Hauptpreis ausgezeichnet.

Die elektronische Abwicklung von Gewerbeangelegenheiten umfasst folgende Möglichkeiten:

  • Gewerbeanmeldung/ -ansuchen o Ansuchen um Nachsicht von Befähigungsnachweis
  • GeschäftsführerInbestellung/ -abmeldung o Standortverlegung des Gewerbes innerhalb Wiens
  • Anmeldung weiterer Betriebsstätten in Wien
  • Namens-/ Firmenwortlautänderung
  • Zurücklegung eines Gewerbes in Wien
  • Zurücklegung weiterer Betriebsstätten in Wien
Mithilfe dieses Systems können also beinahe alle Gewerbeangelegenheiten inklusive Nachsicht von der Erbringung des Befähigungsnachweises ohne Behördenwege und damit verbundenen Zeitverlust abgewickelt werden. Die Kontaktaufnahme mit der Behörde wird erleichtert, da sofort nach Absenden eines Schriftsatzes eine Eingangsbestätigung mit der Angabe der zuständigen Stelle und einer ID-Nummer bekannt gegeben wird. Die notwendigen Beilagen können entweder eingescannt und gemailt, gefaxt oder per Brief übermittelt werden.

Was die Änderungen bestehender Gewerbe betrifft, so können nach Eingabe von Erkennungsmerkmalen, die nur dem Gewerbeinhaber bekannt sind, die bei der Behörde gespeicherten relevanten Daten dem Kunden am Bildschirm angezeigt und ausgedruckt werden. Somit wird es auch um vieles leichter, Änderungen dieser Daten (Namensänderung, Standortverlegung,...) ohne weitere Behördenwege zu erledigen.

"Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, können die KundInnen eine Gewerbeangelegenheit somit ohne einen einzigen Behördenweg erledigen", so Brauner abschließend.

Quelle: ECAustria

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