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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Einspruch gegen Strafzettel ist nun online möglich.

Freudenausbrüche rufen sie nicht hervor: Anonymverfügungen, Straferkenntnisse und Strafverfügungen. Die Strafe selbst bleibt zwar auch in Zukunft unerfreulich – einfacher hingegen wird eine Berufung gegen die Strafe. Die ist ab sofort auch online möglich. Bereits im vergangenen Oktober hat die Stabstelle E-Government der Steiermärkischen Landesregierung mit dem prototypischen Betrieb in der Bezirkshauptmannschaft Graz und Umgebung für Teile des Verwaltungsstrafwesens begonnen. "Seither hat sich das System sehr gut bewährt und wird nun in allen Bezirkshauptmannschaften und politischen Exposituren eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger können nun gegen Straferkenntnisse und Strafverfügungen elektronische Rechtsmittel einbringen", erklärt der Leiter der Stabstelle Franz Grandits.

Auf der Rückseite der Anonymverfügung ist der entsprechende Link abgedruckt, mit dem man Zugang zum System erhält. Das System selbst ist sehr einfach aufgebaut. Man füllt ein Online Formular aus und sendet es ab. Nach dem Absenden erstellt das System eine beweiskräftige Zustellbestätigung, die dem Bürger im Verfahren Rechtssicherheit bietet.

Sicherstellung der Übermittlung.

"Der Vorteil für den Betroffenen liegt hier klar in der Beweiskraft und Sicherheit der Übermittlung. Bisherige Varianten wie E-Mail, Fax oder Brief sind zwar ziemlich sicher, aber dennoch bis zu einem gewissen Prozentsatz fehleranfällig und lassen vor allem offen, ob die Zustellung erfolgreich war oder nicht", erklärt der Leiter des Verfassungsdienstes Alfred Temmel.

Struktur.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Handlichkeit und Struktur der Erfassung. Hilfetexte erklären die Bedeutung der Eingabefelder und minimieren so die Kommunikation mit den Behörden. Zeit- und Personalaufwand werden dadurch verringert. Durch den Aufbau des Online Formulars wird dem Anwender bereits ein Format vorgegeben, das dem Bedarf der Behörden entspricht und spätere Rückfragen oder mühselige Diskussionen über Inhalte praktisch ausschließt. Die Behörden werden vom System automatisch via E-Mail über den Eingang neuer Rechtsmittel informiert und finden diese im so genannten Antragseingang. Dieser ist eine extrem einfach zu bedienende Webapplikation, in der jeder Sachbearbeiter, der über die notwendigen Berechtigungen verfügt, auf einfache Weise eingelangte Rechtsmittel sichten, drucken, weiterleiten oder archivieren kann. Die Zugriffsrechte sind derart gestaltet, dass jede Bezirkshauptmannschaft nur die für sie bestimmten Rechtsmittel einsehen kann.

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Quelle/Source: Kleine Zeitung, 23.05.2008

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