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Friday, 5.07.2024
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LR Blachfellner und Scharer: Zusicherung von Mietwohnungen wird komplett online abgewickelt

Wenn Wohnungswerber bei einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft eine Wohnung beantragen, muss in der Wohnbauförderungsabteilung des Landes geprüft werden, ob die Förderkriterien für den Ansuchenden zutreffen.

„Was bisher aufwändig sowie zeit- und kostenintensiv über den Postweg erledigt wurde, schafft nun eine Internet-Anwendung, in der die Datensätze miteinander kombiniert werden. Die Zustellung an den Wohnungswerber erfolgt elektronisch", informierten am Donnerstag Wohnbaureferent Landesrat Walter Blachfellner und Personalreferentin Landesrätin Erika Scharer.

Erfassung von Mietern geförderter Wohnungen geht online

Bereits seit einigen Jahren bieten das Land, der Bund sowie einige Städte und Gemeinden praktikable elektronische Amtswege an, bekannt unter dem Schlagwort E-Government. Dank technischer Weiterentwicklung werden diese Online-Abläufe immer mehr verfeinert und damit für die Bürger komfortabler. Doch die Nutzungszahlen hinken dem Angebot oft hinterher. Häufig liegt es daran, dass manche Behördenwege wie etwa ein Antrag auf Wunschkennzeichen nicht alle Tage oder die Bewilligung für die Rodung einer Waldfläche nur von wenigen benötigt werden. Das Land Salzburg setzt mit dem Projekt E-S@lzburg 2008 nun auf "Masse und Klasse".

„Hier werden Online-Lösungen für Verfahren mit hohen Fallzahlen entwickelt und es wird dabei auf „Power-User, wie etwa Gemeinden oder Wohnbauvereinigungen, die oft hunderte Anträge in kurzer Zeit einbringen, gesetzt", so Blachfellner und Scharer. Als erste Umsetzung geht ab März die Erfassung von Mietern geförderter Wohnungen, also die Zusicherung von Mietwohnungen, online.

In einem nächsten Schritt sollen die Mietenvorschreibungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen elektronisch in die Datenbank der Wohnbauförderung übernommen werden. Das hat zum Ziel, die Berechnung von Wohnbeihilfen zu erleichtern und zu beschleunigen. Schließlich sollen auch Wohnbeihilfenanträge beim erstmaligen Bezug einer geförderten Mietwohnung oder bei einem Mieterwechsel auf elektronischem Wege bei der Landesregierung eingebracht werden können.

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Quelle/Source: Salzburger Nachrichten, 28.02.2008

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