Die im Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzkommission hat bereits die Videoüberwachung durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Wiener Linien (öffentlicher Personennahverkehr) genehmigt. Deren Aufnahmen dürfen zunächst nur 48 Stunden gespeichert werden. Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Fällen sollen sie der Polizei zur Verfügung gestellt werden, "wenn zu erwarten ist, dass dadurch die Aufklärung einer vorsätzlich begangenen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung gefördert werden kann". Die Wiener Linien haben 2005 für die Einführung von Videoüberwachung in U- und Straßenbahnwaggons trotz rückläufiger Kriminalitätsrate einen Big Brother Award erhalten.
Mit seinem aktuellen Vorhaben kommt der Verkehrsminister Forderungen von Polizeiseite nach. Ranghohe Polizeibeamte wünschen sich etwa eine Verknüpfung der rund 2.000 Kameras der Autobahnen-Betreibergesellschaft ASFINAG mit dem Fahndungscomputer des Innenministeriums. Fahrzeugtypen und Nummerntafeln sollen erkannt und verfolgt werden. Auch im Programm der österreichischen Bundesregierung (eine Koalition aus SPÖ und ÖVP) findet sich der Plan, "taugliche Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung durch Private im öffentlichen Raum" zu schaffen.
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Autor(en)/Author(s): (Daniel AJ Sokolov) (tig/c't)
Quelle/Source: Heise online, 13.01.2008