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Friday, 5.07.2024
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Ausnahmen nur für Unternehmer ohne Internetzugang

Die Steuersektion des österreichischen Finanzministeriums informiert heute, Dienstag, in einer Aussendung darüber, dass Umsatzsteuervoranmeldungen in Hinkunft verpflichtend auf elektronischem Weg zu erfolgen haben. Bereits für den April würde, nach Kundmachung des im Februar beschlossenen Gesetzes, eine entsprechende Verordnung erlassen, wonach Voranmeldungspflichtige dafür FINANZonline zu nutzen hätten. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmen, die über keinen Internetanschluss verfügen. Wird die Voranmeldung jedoch durch einen Parteienvertreter vorgenommen, der über Internetzugang verfügt, gilt die Ausnahme nicht. Die Frist für die Voranmeldung für den April endet am 15. Juni, bei vierteljährlicher Voranmeldung am 15. August.

Die Aussendung kann hier im Wortlaut unter nachgelesen werden.

Quelle: Pressetext Deutschland

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