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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Österreichs Politik entdeckt die Computerisierung der Verwaltung und holt auf.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat die Computerisierung der Verwaltung, E-Government genannt, "zur Chefsache erklärt". Eine interministerielle Plattform unter seinem Vorsitz wird sich um das Thema kümmern. "Wir sind gut in manchen Bereichen, aber nicht überall." Tatsächlich ist E-Government ein mit Energie betriebenes, aber nicht von ungeteiltem Erfolg begleitetes Projekt. Nach der einzigen unumstrittenen Messlatte für den Umgang mit Bürgern und Unternehmen - einer alle sechs Monate im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten Studie des Beratungsunternehmens Cap Gemini Ernst & Young - nähert sich Österreich mit seinem "digitalen" öffentlichen Dienst dem europäischen Mittelfeld und hat sich in der dritten Momentaufnahme vom Oktober 2002 auf Rang elf vorgearbeitet. Allerdings droht der Unterschied zu Europas Spitzenreitern weiter zu wachsen: Am weitesten fortgeschritten ist E-Government in Schweden mit einer "Online-Fähigkeit" von 87 Prozent, gefolgt von Irland (85 Prozent), Dänemark (82) und Finnland (76). Österreich lag um vier Prozentpunkte unter dem Durchschnitt von 60 Prozent, aber um acht Prozentpunkte und fünf Plätze vor Deutschland. Analysiert wurden 10.569 Behörden bzw. Dienste in den 15 EU-Ländern plus Island, Norwegen, Schweiz.

Bei der Gewichtung nach den vier Service-Kategorien - Dienste, die dem Staat Einnahmen liefern; Registrierungsdienste; öffentliche Dienstleistungen; Genehmigungen & Konzessionen - schwamm Österreich eindeutig gegen den Trend: Obwohl europaweit die Einnahmen sichernden Dienste am weitesten entwickelt waren, lag es bei der Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer im letzten Drittel. Zum Spitzenfeld gehören wir in den Kategorien persönliche Dokumente, Arbeitsplatzvermittlung, Gewerbeanmeldung und Datenübermittlung an Statistik-Ämter. Das von der Polizei auf dem Umweg über die Bezirksämter ins Internet "übersiedelte" Fundamt war nicht erfasst.

Sowohl inhaltlich als auch bei der Position hat sich seit Oktober Gravierendes getan, ist vor der nächsten Studie im April bei Cap Gemini Ernst & Young zu hören. Österreich lag schon im Oktober auf Platz fünf und dürfte inzwischen weiter vorgedrungen sein. Vor allem dort, wo es Entwicklungsland war, wurde stark aufgeholt. Seit 20. Jänner sind die elektronische Abfrage des Steuerkontos und Anträge zu diesem, etwa auf Rückzahlung, möglich. Seit 17. Februar kann die Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") per Internet übermittelt werden, auch der Bescheid kommt per Internet. Zusätzlich können personenbezogene Grunddaten online geändert werden. Schon seit 11. April 2001 ist das Projekt "Steuern Online" realisiert, das die Entrichtung aller Abgaben über die Web-Seite bezahlen.at ermöglicht.

Vor der eigentlichen Erledigung ist aber noch mehr als ein Mausklick notwendig. "Zuerst müssen Sie sich einmalig anmelden", heißt es auf der Web-Seite des Finanzministeriums für die Arbeitnehmerveranlagung. "Danach erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsberechtigungen." Diese bestehen aus Teilnehmeridentifikation (TID), Benutzeridentifikation (BENID) und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Die Übermittlung der Zugangskennungen erfolgt mittels RSa-Brief.

Diese komplizierte Vorgangsweise zeigt eine Schwäche des E-Government. Laut Finanzministerium braucht der Steuerzahler die Bürgerkarte nicht für die Arbeitnehmerveranlagung - umgekehrt wäre der Vorgang mit ihr wesentlich einfacher. Die Bürgerkartenfunktion besteht aus einem Code, der aus der Nummer im Zentralen Melderegister generiert wird ("Personenbindung") und die eindeutige Identifizierung aller Personen gegenüber Behörden ermöglicht. Vorgeschrieben wird die Bürgerkarte per EU-Richtlinie erst für 2005 - Österreich ist Vorreiter.

Eine wichtige Voraussetzung für funktionierendes E-Government ist noch nicht erfüllt: Der Elektronische Akt (ElAk) - die Digitalisierung des amtsinternen Behördenverkehrs - hängt noch in der Luft, weil die Verlierer der Ausschreibung den Zuschlag an ein Konsortium aus Bundesrechenzentrum (BRZ) und IBM anfechten wollen.

Quelle: Die Presse

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