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Friday, 5.07.2024
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Finanzminister erspart uns den Weg aufs Finanzamt - ab Februar kann man den Jahresausgleich zu Hause am PC erledigen Die Arbeitnehmerveranlagung, früher besser bekannt als "Jahresausgleich" und oft wenig freudvolle Begleiterscheinung des Jahreswechsels, kann ab Februar von zu Hause aus erledigt werden. All diejenigen, die sich ab 20. Jänner online auf www.bmf.gv.at angemeldet haben, können bereits ab 17. Februar ihre Steuererklärung via PC und Internet erledigen, wie das Bundesministerium für Finanzen mitteilt.

Unternehmern steht das neue Angebot für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zur Verfügung. Die Datenübermittlung zum Finanzamt kann sowohl über ein Dialogverfahren (online Datenerfassung mit komfortabler Benutzerführung) als auch über ein Datenstromverfahren (upload offline erstellter Datenpakete) erfolgen. Finanzminister Karl-Heinz Grasser dazu: "FINANZOnline ist ein weiterer wichtiger Schritt im Umbau der Finanzverwaltung vom Amt zur bürgernahen Servicestelle."

Sicherheit gross geschrieben

Besonderer Wert wurde auf die Datensicherheit gelegt: Voraussetzung für den ersten Einstieg in das neue Verfahren ist die Anmeldung, die ab 20. Jänner 2003 mit dem Online-Formular auf der FINANZOnline - Einstiegsseite auf der Homepage des Finanzministeriums erfolgen kann. Sofern die Anmeldedaten mit den bereits bei der Finanzverwaltung vorhandenen personenbezogenen Daten (Grunddaten) übereinstimmen, wird eine Teilnehmeridentifikation (TID), eine Benutzeridentifikation (BENID) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vergeben. Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).

Bereits ab Jänner kann der Steuerzahler nach erfolgreicher Anmeldung rund um die Uhr sein Steuerkonto einsehen und Anträge - etwa auf Rückzahlung - einbringen. Ab 17. Februar 2003 wird es zudem möglich sein, Steuererklärungen an das Finanzamt übermitteln bzw. personenbezogene Grunddaten wie Adresse oder Bankverbindung zu ändern. Die Bürgerkarte, wie in manchen Berichten gemutmasst, braucht der Steuerzahler dafür nicht, ein diesbezüglicher Zugang für Bürgerkartenbesitzer soll allerdings im Lauf des Jahres geschaffen werden.

Die Erstanmeldung für Einzelunternehmen, Personenvereinigungen und juristische Personen kann nach wie vor nur durch persönliches Erscheinen bei einem - allerdings beliebigen - Finanzamt erfolgen. Der jeweilige Einzelunternehmer oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) muss dabei neben dem ausgefüllten Antragsformular auch einen Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Sowohl der Einzelunternehmer als auch der gesellschaftsrechtliche Vertreter kann sich allerdings auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wurde. Nach erfolgter Anmeldung werden ebenfalls die Zugangskennungen vergeben, deren Übermittlung wahlweise durch persönliche Übergabe am Finanzamt oder durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa) erfolgen kann.

Im Rahmen des bundesweiten Programms der Bundesregierung zum Thema "E-Government" hat die Finanzverwaltung durch das elektronische Datenübertragungsverfahren FINANZOnline bereits seit 1998 den "Amtsweg per Mausklick" realisiert. Dieses Verfahren, das bisher nur von berufsmässigen Parteienvertretern (Wirtschaftstreuhändern, Notaren, Rechtsanwälten) benutzt werden konnte, wird nach umfangreichen Vorarbeiten allen Bürger und Unternehmern geöffnet.

Quelle: Wirtschaftsblatt Österreich

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