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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Ab 20. Jänner online Steuererklärung abgeben | Und Bescheid erhalten | Im Jänner werden auch erste Bürgerkarten ausgegeben | Datenschützer laufen Sturm, äußern Bedenken über Chipkarte, die persönliche Daten speichert Im Jänner 2003 werden sowohl Online-Steuerbescheid als auch die so genannte "Bürgerkarte", eine Art digitaler Personalausweis, in Österreich eingeführt.

Während der E-Steuerbescheid von vielen als weiterer Schritt Richtung E-Government begrüsst wird, äußern vor allem Datenschützer Bedenken in punkto Bürgerkarte.

Wer nun seine Steuerangelegenheiten rasch und von zu Hause aus erledigen will und über einen Internet-Anschluss verfügt, ist ab 20. Jänner dabei. Ab diesem Tag kann man sich auf der Homepage des Finanzministeriums für den Online-Bescheid anmelden.

Steuerbescheid online einsehen

Per Post und RSA-Brief bekommt man nach erfolgter Anmeldung die erforderlichen Zugangskennungen für den Einstieg in das Finanz-Online-System zugeschickt. Ab 17. Februar kann dann etwa der Lohnsteuer-Jahresausgleich über das Internet abgewickelt werden. Der Steuerbescheid soll ebenfalls online binnen 24 Stunden eingesehen werden können.

Finanzministerium

Wer eine so genannte Bürgerkarte besitzt, kann das Online-Service der Finanz voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2003 auch ohne eigene Zugangskennungen nutzen. Die ersten Chipkarten mit der Bürgerkarten-Funktion werden ab Jänner 2003 ausgegeben - vorerst noch im Rahmen des Pilotprojekts der österreichischen Computergesellschaft.

Mit der Bürgerkarte sollen in Zukunft möglichst alle Amtswege elektronisch erledigt werden können. Österreich ist im Rahmen einer EU-Direktive mit Frist 2005 hier sehr rasch unterwegs. Neben der Steuererklärung können über die Bürgerkarte schon demnächst Strafregisterabfragen durchgeführt werden. Auch elektronisches Banking soll über diese Chipcard möglich sein.

Die Bürgerkarten-Funktion ist eine komplexe elektronische Signatur, die mit dem zentralen Melderegister verknüpft und rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist.

Mehrere Anwendungsmöglichkeiten

Die Experten gehen davon aus, dass mit der Zahl der ausgegebenen Karten auch die Anwendungsmöglichkeiten steigen werden. Die Bürgerkarten-Funktion soll später auch auf Bankomat und Kreditkarten und der geplanten E-Card der Sozialversicherung integriert werden können. Eine weitere vielfach propagierte Funktion, die den Bürgern ihre Karte schmackhaft machen soll, ist das Speichern von Notfalldaten.

Laut der ARGE Daten ist das vorgesehene Notfallszenario, in dem die Daten von autorisierten Ärzten abgerufen werden sollen, eines, das praktisch nicht besonders relevant ist.

Bei Notfällen auf der Straße können potenzielle Helfer demnach mit der Karte mangels Lesegerät nichts anfangen, das Gleiche gilt für den Bedarfsfall im Ausland. Hier sind laut den Datenschützern immer noch einfache Plastikkarten mit den Angaben in Klarschrift die einfachste und praktikabelste Lösung.

Auf der anderen Seite wird ein großes Missbrauchspotenzial ausgemacht, da die Gruppe der Zugriffsberechtigten einfach zu groß sei und damit der Zugriff auf die Notfalldaten praktisch "offen".

Warnung vor Notfalldatenspeicherung

Quelle: futureZone

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