Die Inbetriebnahme der Datenbank vor fünf Jahren habe die Arbeit der Exekutive demnach "revolutioniert": "Es war von Anfang an eine Erfolgsstory", so Strasser. Die Methode sei "effizient, genau und schnell", sagte der Ressortchef.
Der genetische Fingerabdruck sei inzwischen eines der wichtigsten Ermittlungswerkzeuge der Beamten. Inzwischen verfügt Österreich nach Großbritannien und Deutschland über die drittgrößte derartige Datenbank.
Einer der großen Vorteile der Methode ist Strasser zufolge die verbesserte Ermittlungsarbeit bei Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Einbruchsserien. Aber auch als präventives Instrument habe sich die Sicherung der DNA-Spuren als wirksam erwiesen. Ein weiterer zentraler Punkt: "Die DNA schließt genau so sicher aus", erklärte Herwig Haidinger, Chef des Bundeskriminalamtes [BKA]. Schuldlos in Verdacht geratene Personen könnten so leicht beweisen, das Verbrechen nicht begangen zu haben.
Österreich ist Pionier
Österreich zähle beim Einsatz der neuen Ermittlungsmethodik zu den Pionierländern in Europa, sagte Strasser weiter.
Die DNA-Datenbank werde, so Strasser, weiter ausgebaut und die Methodik mit neuen Analysetools verfeinert. Auch die Zahl der gespeicherten Spuren - derzeit sind es etwa 50.000 - soll weiter gesteigert werden.
Und nicht zuletzt sei eine weitere internationale Vernetzung geplant. "Das geht allerdings sehr träge vor sich", schränkte der Vorstand des Innsbrucker Instituts für Gerichtliche Medizin, Richard Scheithauer, ein.
Federführende Personen hinter dem Projekt "DNA-Datenbank" waren von Anfang an der damalige Direktor für die öffentliche Sicherheit, Michael Sika, und der ehemalige Chef der Interpol Wien, Herbert Beuchert. In Betrieb genommen wurde sie schließlich unter Innenminister Karl Schlögl [SPÖ].
"Big Brother Awards" für britische DNA-Datenbank
Wer gespeichert wird
Laut dem Innenmisterium erfolgt die Aufnahme von Personen in die Datenbank bei bestimmten schweren Straftaten [vor allem Gewaltdelikten], bei psychisch auffälligen Straftätern und bei Serientätern.
Dazu sind auch alle Insassen von Strafanstalten in der DNA-Datenbank erfasst, hier gehört eine Probe inzwischen zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung.
Bei Serienstraftätern, die "nur" leichte Straftaten wie Einbruchdiebstähle begangen haben, geht das Ministerium dabei von einer deutlich abschreckenden, präventiven Wirkung aus.
Alle Einträge werden erst mit dem Erreichen des 80. Lebensjahres der entsprechenden Person gelöscht.
EKIS sicherer gemacht
Das Innenministerium hat erst Anfang Oktober eine neue Version des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems [EKIS], zu dem auch die DNA-Datenbank gehört, vorgestellt. Um Missbrauch künftig zu verhindern, wurde die Polizeidatenbank mit fünf Sicherheitsmechanismen versehen. Dabei kontrolliert die Dienststelle auch die Zugriffsberechtigung: "Damit ist gewährleistet, dass jeder Bedienstete nur jene Berechtigungen besitzt, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt", kommentierte Strasser die Maßnahme. Das Informationssystem EKIS umfasst Strafregister, Fahndungsdateien, Fingerabdrücke und DNA-Datenbank.
"Mehr Sicherheit" für Polizeidatenbank
Quelle: futureZone