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Wednesday, 3.07.2024
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Keine Sicherheitsbedenken bei NRW-Datenschutzbeauftragter

Ab sofort können über die Internetseiten der Städte Dortmund, Essen, Recklinghausen, Moers und dem Rhein-Erft-Rur Kreis Adressen gesuchter Personen schneller ermittelt werden. Die "einfache Melderegisterauskunft", die bislang per schriftlicher Anfrage an die Stadtverwaltungen möglich war und bis zu sechs Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nahm, soll nun per Internet in kürzester Zeit erledigt werden, so die Initiatoren von der E-Government Plattform d-NRW. Mehr als 7,5 Millionen Melderegisterauskünfte fallen pro Jahr in NRW an, die bisher alle papierbasiert abgewickelt wurden. In der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur in Frechen wurde jetzt das Startsignal für die elektronische Meldedaten-Auskunft (eMA) gegeben. Der Geschäftsführer der kdvz, Wolfgang Jungnitsch, d-NRW Geschäftsführer Gamal Moukabary und der Geschäftsführer der Projekt Ruhr GmbH, Hanns-Ludwig Brauser, stellten die neue Form der Meldedaten-Auskunft vor.

"Die eMA ermöglicht privaten Großnutzern den Zugriff auf Personenmelderegisterdaten in Nordrhein-Westfalen für die einfache Melderegisterauskunft. Private Großnutzer können künftig über einen einzigen Zugangspunkt ihre Geschäftsprozesse drastisch beschleunigen und so die Prozesskosten halbieren", betont Gamal Moukabary, Geschäftsführer von d-NRW. Zu den ersten Kommunen und Rechenzentren, die gemeinsam mit dem Projekt d-NRW an der Realisierung der eMA arbeiten, zählten Dortmund, Essen, Hagen, GKD Recklinghausen und KRZN Moers gemeinsam mit Duisburg. Zahlreiche weitere Kommunen hätten ihr Interesse an der Kooperation bereits schriftlich bekundet, so Gamal Moukabary.

Das Verfahren sei von der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW streng kontrolliert worden, versicherten die Initiatoren des Projekts. So werden die übertragenen Daten vom Anfragenden wie von der gesuchten Person mit der zurzeit bestmöglichen Verschlüsselung gesichert. Jeder Bürger habe außerdem das Recht, die Herausgabe seiner Daten im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft mit formlosem Schreiben an seine Stadtverwaltung zu untersagen.

Nach Angabe der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) wird weder ein physisches noch ein virtuelles zentrales Melderegister für NRW aufgebaut, sondern die neue Anwendung in die jeweiligen Fachverfahren mit den bestehenden kommunalen Melderegister-Datenbanken integriert. Die Daten blieben dezentral und in der Hoheit der Kommunen. Sämtliche bei d-NRW gespeicherten Daten würden unmittelbar nach Erledigung des Geschäftsprozesses gelöscht. Städte und Gemeinden würden außerdem ihre Teilnahme an der elektronischen Melderegisterauskunft vorher öffentlich bekannt geben, damit den Bürgern das Recht auf Widerspruch ihrer Meldedaten eingeräumt werden kann, so die NRW Datenschutzbeauftragte.

Quelle: media|NRW, 05.08.2005

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