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Wednesday, 3.07.2024
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Land baut E-Government aus - Behrens: Breite Akzeptanz verlangt sichere Anwendung

Nordrhein-Westfalen ist einen Schritt weiter auf dem Weg zum E-Government: Das Land ist jetzt dem "Bündnis für Signaturen" beigetreten. Gemeinsam mit anderen öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft will NRW so die Einführung, Verbreitung und Nutzung elektronischer Signaturen auf der Basis von Chipkarten fördern. "Die Menschen sollen mit einer einzigen Chipkarte möglichst viele Anwendungen im Internet nutzen können, die eine elektronische Unterschrift erfordern", erläuterte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf. "Bis dahin gibt es noch einige Probleme zu lösen - und das geht am besten gemeinsam. Neben den technischen Aspekten sind vor allem Sicherheitsfragen zu klären." Die Bürger ebenso wie Staat und Wirtschaft profitieren davon, wenn externe und interne Verwaltungsabläufe effizienter, schneller und sicherer werden. "Je einheitlicher, sicherer und einfacher der Einsatz elektronischer Signaturen wird, desto größer ist die Akzeptanz der elektronische Dienstleistungen. Das ist unser Ziel", sagte der Minister. Die Frage der rechtsgültigen elektronischen Signatur betrifft vor allem auch die Kommunen. Deren Verwaltungen bieten die meisten Dienstleistungen an, die unmittelbar von den Bürgern genutzt werden können. "Deshalb begrüße ich es sehr, dass auch die Städte, Gemeinden und Kreise jetzt den Beitritt zum "Bündnis für Signaturen" prüfen", betonte Behrens.

"Noch sind Online-Behördengänge eher die Ausnahme. Das soll sich ändern und das E-Government zur Regel werden", sagte Behrens. Bereits heute ist eine sichere Kommunikation unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Beispiel bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Arbeitsschutz (www.arbeitsschutz.nrw.de) oder beim Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids (www.mahnverfahren.nrw.de) möglich.

Die Rechtsgrundlagen für die elektronischen Signaturen hatte der Bund bereits mit dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 geschaffen. Nordrhein-Westfalen hatte das Landesrecht daraufhin zügig angepasst und die elektronische Kommunikation der in der Regel üblichen Schriftform gleichgestellt. Zuletzt hat die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollelektronische Arbeitsweise der Verwaltung mit der Verabschiedung des Elektronik-Anpassungsgesetzes im Juli 2004 geschaffen. "Im rechtlichen Bereich sind wir vorbereitet, jetzt muss bei der Umsetzung in der Praxis noch nachgelegt werden", erklärte der NRW-Innenminister. Das Land hat mit etwa 1000 Informations- und Dienstleistungsangeboten im Internet in den vergangenen Jahren bereits ein umfangreiches und attraktives Online-Angebot aufgebaut. "Für den flächendeckenden Erfolg im E-Government ist jetzt schnell eine möglichst große Verbreitung von elektronischen Signaturen nötig", betonte Behrens.

Nähere Informationen zum "Bündnis für Signaturen" unter: www.signaturbuendnis.de.

Quelle: Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 02.06.2005

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