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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Nachdem Mitte Februar 2004 das Amt für Wohnungsförderung und Wohnungswesen der Stadt Mülheim an der Ruhr mit einem bundesweit einmaligen Online-Service an den Start ging, ist das Angebot nun erweitert worden. Ab Anfang November 2004 ist neben der Aufnahme in die städtische Wohnungs-vermittlung auch die Beantragung eines Wohnbe-rechtigungsscheines (WBS) "rund um die Uhr" möglich. Das Angebot - so zeigten die Erfahrungen mit der Online-Wohnungsvermittlung – kam genau zur richtigen Zeit, denn trotz der gegenwärtig halbwegs entspannten Wohnungsmarktlage sind die Samstagausgaben der Tageszeitungen noch immer voller Wohnungsangebote. Viele der Inserate enthalten jedoch ein erstes "Hindernis", heißt es doch oft: "WBS erforderlich", weiß Brigitte Niehues, Leiterin des städtischen Wohnungsamtes.

Konnte seit Februar 2004 bereits ein Blick in den städtischen Internetauftritt und über den Umweg "Online-Wohnungs-vermittlung" helfen, die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein zu prüfen, gibt es nun einen direkten Weg: Unter www.muelheim-ruhr.de (Bürgerservice, Online – Formulare, Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsvermittlung/ Wohnberechtigungsschein) können betroffene Bürgerinnen und Bürger nun gezielt auswählen, welche Leistung sie beantragen wollen. Sie erfahren dann die jeweiligen Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in die Wohnungsvermittlung oder die Erteilung eines WBS. Die erforderlichen Daten zur Antragstellung können sofort eingegeben werden. Noch während der Eingabe wird auf mögliche Erfolgsaussichten hingewiesen. Nach dem Absenden aller Daten erhält der zuständige Sachbearbeiter sämtliche Angaben zugesandt und kann diese unmittelbar prüfen. Per E-Mail erfolgt eine Rückmeldung, welche Belege oder Nachweise noch vorzulegen sind. Erforderliche Formulare werden als Anlage beigefügt. Sobald alle benötigten Belege zusammengetragen wurden, kann der Antragsteller entweder zu den üblichen Öffnungszeiten oder zu einem vereinbarten Termin im Wohnungsamt vorsprechen.

Dort werden die zuvor übermittelten Daten mit den vorgelegten Formularen verglichen und automatisiert in das Fachverfahren WinAWOS übertragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Antragsteller in die Wohnungsvermittlung aufgenommen oder erhält den gewünschten Wohnberechtigungsschein.

"Die völlig unkomplizierte Kontaktaufnahme zum "Amt" erspart somit zahlreichen Wohnungssuchenden den sonst mehrfach notwendigen Besuch des Wohnungsamtes, da das neue Leistungsangebot nun nach nur einem einzigen Besuch zur Ausstellung der gewünschte Bescheinigung führen kann," freut sich Brigitte Niehues.

Quelle: Mülheim an der Ruhr, 29.10.2004

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