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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
In Nordrhein-Westfalen können Anträge auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids bei den beiden zentralen NRW-Mahngerichten in Hagen und Euskirchen erstmals auch online eingereicht werden. Dabei tritt an die Stelle der herkömmlichen Unterschrift die mit Hilfe einer Chipkarte erstellte digitale Signatur. Per Mausklick werden die Daten dann verschlüsselt und zum Gericht übertragen. "Ab sofort steht jedem Bürger der elektronische Mahnbescheidsantrag über das Internet zur Verfügung", erklärte NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards in Düsseldorf. Er stellte der Öffentlichkeit mit den Verfahren "OptiMahn" und "ProfiMahn" zwei der bundesweit ersten Anwendungen im elektronischen Rechtsverkehr nach dem Signaturgesetz vor. Mit "OptiMahn" stellt die nordrhein-westfälische Justiz ein interaktives Antragsformular zur Verfügung, das dem Bürger durch spezielle Nutzerführung über die Hürden der Antragsstellung hinweg hilft.

Automatische Plausibilitätsprüfungen helfen Fehler zu vermeiden, die zu einer Beanstandung des Antrags durch das zuständige Mahngericht führen würden. Gerhards: "Der Bürger spart so Kosten und Zeit." "ProfiMahn" richtet sich an "professionelle" Antragssteller mit hohem Antragsaufkommen, die teilweise auch bisher schon mit Hilfe einer Branchen-Software am Datenträgeraustausch mit den Gerichten teilgenommen haben. Beide Verfahrensvarianten haben eine einheitliche technische Infrastruktur und nutzen qualifizierte Signaturen im Sinne des Gesetzes.

Für die Teilnahme an den Verfahren werden neben einem internetfähigen PC nur die Signaturkarte eines bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post akkreditieren Trustcenters sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Die erforderliche Software stellt die Justiz kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit. Mit diesem Internet-basierten Serviceangebot weitet die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, die bereits seit einigen Monaten auch die Möglichkeit bietet, online auf das Handelsregister zuzugreifen, ihr E-Government-Angebot aus.

Gerhards: "Das hilft nicht nur dem Recht suchenden Bürger, sondern entlastet auch die Justiz." Zugleich bildet die nunmehr aufgebaute technische Infrastruktur die Basis für weitere Anwendungen im Bereich des E-Government, die demnächst realisiert werden sollen. Weitere Informationen zum Online-Mahnbescheid unter "www.mahnverfahren.nrw.de".

Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung

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