Automatische Plausibilitätsprüfungen helfen Fehler zu vermeiden, die zu einer Beanstandung des Antrags durch das zuständige Mahngericht führen würden. Gerhards: "Der Bürger spart so Kosten und Zeit." "ProfiMahn" richtet sich an "professionelle" Antragssteller mit hohem Antragsaufkommen, die teilweise auch bisher schon mit Hilfe einer Branchen-Software am Datenträgeraustausch mit den Gerichten teilgenommen haben. Beide Verfahrensvarianten haben eine einheitliche technische Infrastruktur und nutzen qualifizierte Signaturen im Sinne des Gesetzes.
Für die Teilnahme an den Verfahren werden neben einem internetfähigen PC nur die Signaturkarte eines bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post akkreditieren Trustcenters sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Die erforderliche Software stellt die Justiz kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit. Mit diesem Internet-basierten Serviceangebot weitet die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, die bereits seit einigen Monaten auch die Möglichkeit bietet, online auf das Handelsregister zuzugreifen, ihr E-Government-Angebot aus.
Gerhards: "Das hilft nicht nur dem Recht suchenden Bürger, sondern entlastet auch die Justiz." Zugleich bildet die nunmehr aufgebaute technische Infrastruktur die Basis für weitere Anwendungen im Bereich des E-Government, die demnächst realisiert werden sollen. Weitere Informationen zum Online-Mahnbescheid unter "www.mahnverfahren.nrw.de".
Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung