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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Bonner Stadtverwaltung eröffnet virtuelles Fundbüro - Bürger können online nach verlorenen Gegenständen suchen - Stadtdirektor: "eGovernment" wird weiter ausgebaut http://www.bonn.de Am einfachsten ist es nach wie vor, sein Hab und Gut erst gar nicht zu verlieren. Für den, dem es aber doch passiert, ist wenigstens das Wiederfinden in Bonn ab sofort ein Stück einfacher. Mit dem virtuellen Fundbüro will die Verwaltung den Bürgern zukünftig unnötige Wege ins Stadthaus oder in die Bezirksrathäuser ersparen. Stadtdirektor Arno Hübner stellte am Mittwoch das neue Angebot aus dem Bereich des "eGovernment" der Öffentlichkeit vor.

Das System, das in einigen Großstädten schon läuft, funktioniert denkbar einfach. Unter dem entsprechenden Link auf der Seite www.bonn.de ruft der "Verlierer" die Seite "Fundbüro online" auf.

Beispiel: Hans K. hat am Dienstag, 3. März, wahrscheinlich in Plittersdorf sein Handy verloren. Im virtuellen Fundbüro ruft er per Postleitzahl den Bereich, in dem das Handy vermutlich verloren ging, auf. Zusätzlich gibt er an, in welchem Handy-Netz er telefoniert. Wurde sein Handy bereits gefunden und abgegeben, erscheint auf einer neuen Seite eine Kurzbeschreibung des Fundstücks mit Fundort. "Der Besitzer kann ungefähr zuordnen, ob es sich um sein Handy handelt und sich mit dem Fundbüro in Verbindung setzen", so Projektkoordinator Andreas Leinhaas. Natürlich muss er das auch noch beweisen. Im Falle des Handys etwa mit der Identitätsnummer.

"Das ist ein deutlicher Schritt in eine moderne Zukunft - weg vom klassischen Fundbüro", bewertete Hans-Walter Slabbers, Leiter des Ordnungsamtes, das neue Angebot. Auch für die Mitarbeiter werde die Arbeit ein ganzes Stück einfacher. Aber nicht weniger: Laut Stadtdirektor Hübner fallen wegen des Internet-Einsatzes keine Arbeitsplätze weg. "Es ist keine Arbeitsverminderung, sondern eine Erleichterung."

Voraussetzung für das virtuelle Fundbüro ist natürlich auch weiterhin, dass der Finder das Gefundene auch abgibt. Das Gesetz schreibt das für Gegenstände ab zehn Euro sogar vor. Als Anreiz erhält der ehrliche Finder einen Finderlohn. Bis 500 Euro sind das fünf Prozent vom Wert des Fundstückes. Darüber hinaus drei Prozent. Der glückliche Besitzer zahlt umgekehrt Gebühren; gestaffelt nach dem Wert des jeweiligen Stückes. Im Jahr 2002 fielen rund 4 500 Fundsachen an. Nur 236 davon wurden vermittelt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Vermittlungsquote mit dem neuen Angebot deutlich steigt. Erfahrungen von anderen Städten zeigten das schon.

Das "Fundbüro online" ist ein weiterer Baustein im "eGovernment"-Angebot der Stadt. Für Hübner wird damit der Bürgerservice verbessert und zusätzlich die eigene Arbeit erleichtert. Die Stadt sei bemüht, das Angebot ständig zu erweitern. In Kürze werden über das Internet auch KFZ-Zulassungen, Behördengänge im Wohnungswesen und Baugenehmigungen möglich sein. Darüber hinaus, so Hübner, werde die Stadt im Sommer einen optisch überarbeiteten Internetauftritt präsentieren.

Zu finden ist das gesamte "eGovernment"-Angebot der Stadt unter der Internetadresse www.bonn.de. Unter dem Link "Rathaus" in der Kopfleiste erscheint in der rechten Spalte das "Fundbüro online".

Quelle: General Anzeiger

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