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Monday, 16.09.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Für ihre An- oder Ummeldungen müssen Bürger in Mecklenburg-Vorpommern künftig nicht mehr ins zuständige Amt. Durch die geplante Änderung des Melderechts könne dies in Zukunft vom "heimischen Computer aus online über das Internet" erledigt werden, teilte Innenminister Gottfried Timm (SPD) heute in Schwerin mit. Zudem sollten Auskünfte etwa zu Adressen, die von Privatpersonen oder Unternehmen benötigt würden, über ein Portal abgefragt werden können.

Das Kabinett brachte laut Timm am gestrigen Dienstag die dafür nötigen Gesetzesänderungen auf den Weg. Die Vorlage des Innenministeriums habe Zustimmung gefunden, ergänzende Gesetzesänderungen würden vorbereitet. Unter anderem um den Datenschutz zu gewährleisten, werde das Land ein zentrales Informationsregister mit den wesentlichen Melderegister-Daten errichten.

Die Einführung der elektronisch gestützten Verwaltung im Meldewesen sei eine wesentliche Säule der bevorstehenden Verwaltungsreform. Damit könnten die Kommunikation zwischen den bislang 119 Meldebehörden in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Bearbeitung von Behördenanfragen künftig elektronisch über das sichere landeseigene Datennetz erfolgen. Gebühren für erteilte Auskünfte könnten bargeldlos ebenfalls über das Internet entrichtet werden.

Das Informationsregister entlaste die Kommunen von der Aufgabe, eine umfangreiche Infrastruktur aufbauen und pflegen zu müssen. "Die Reform ermöglicht es den Kommunen, Verwaltungsabläufe zu straffen und Kosten zu sparen. Im Ergebnis erhalten wir ein schlankeres und effizienteres Meldewesen", hob Timm hervor. Die Erprobung des Verfahrens in der eGovernment-Region Westmecklenburg sei bereits erfolgreich angelaufen. Zu den Kosten wurden keine Angaben gemacht. Im Oktober hatte die niedersächsische Landesregierung eine elektronisches Meldewesen beschlossen.

Autor: (anw/c't)

Quelle: Heise online, 07.12.2005

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