Ab Stichtag 1. Juli 2010 wird ein Internetzugang mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 1 MBit/s Downstream in Finnland ein Bürgerrecht. Das Ministerium für Transport und Kommunikation hatte das Gesetz im Oktober 2009 auf den Weg gebracht. Zu der Zeit hatten bereits 96 Prozent der Finnen einen Internetanschluss. Das Gesetz bedeutet, dass Internetanbieter allen Haushalten einen Breitbandzugang mit mindestens 1 MBit/s zur Verfügung stellen müssen.
Der 1-MBit/s-Zugang wird damit flächendeckend zu einem einklagbaren Universaldienst, vergleichbar mit der Versorgung mit Telefonie und Postzustellung. Der Pflichtzugang soll einen günstigen Endkundenpreis haben, gab das Kommunikationsministerium bekannt. Die Regulierungsbehörde FICORA (Finnish Communications Regulatory Authority) hat 26 Telekommunikationsbetreiber im Lande für den Universaldienst verpflichtet. Die Behörde will die Einhaltung des Gesetzes auch überprüfen, hieß es weiter.
Bis 2015 soll dann in der zweiten Stufe 99 Prozent der Haushalte und Unternehmen ein Zugang mit 100 MBit/s in einem Radius von 2 km geboten werden. Finnland und die Europäische Union übernehmen zusammen bis zu zwei Drittel der Investitionskosten in das Hochgeschwindigkeitsnetz.
Finnlands Kommunikationsministerin Suvi Lindén erklärte der BBC: "Wir haben bedacht, welche Rolle das Internet im täglichen Leben von jedem Finnen spielt. Internetdienste sind nicht länger nur zur Unterhaltung da. Finnland hat einige Jahre hart an der Entwicklung einer Informationsgesellschaft gearbeitet und wir haben festgestellt, dass noch nicht alle daran teilhaben."
Große praktische Veränderungen sind mit dem Gesetz jedoch nicht zu erwarten. Schätzungsweise sind nur 4.000 Haushalte in Finnland ohne Internetzugang oder erreichen nicht die minimale Datentransferrate.
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Autor(en)/Author(s): (asa)
Quelle/Source: Golem, 01.07.2010