Besonders in den Ländern mit geringer Breitband-Versorgungsdichte und niedrigerem Einkommensniveau wären die Belastungen für die Telecom-Branche und die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise zu hoch, meint die Kommission. Die Mitgliedstaaten könnten aber weiterhin Breitbandverbindungen in ihre nationalen Universaldienstverpflichtungen aufnehmen. Diese werden auch in der deutschen Politik gerade diskutiert und stehen am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung.
EU-Mitgliedstaaten müssen laut einer Richtlinie aus dem Jahr 2002 gewährleisten, dass die Bürger Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an einem festen Standort, zu öffentlichen Telefondiensten für die Sprach- und Datenkommunikation sowie einen funktionalen Internetzugang haben. Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür sorgen, dass Verbrauchern Telefonauskunftsdienste und Teilnehmerverzeichnisse, öffentliche Münz- und Kartentelefone sowie besondere Einrichtungen für Behinderte zur Verfügung stehen. Der Anwendungsbereich der Universaldienstrichtlinie muss von der EU-Kommission alle drei Jahre überprüft werden.
Die Ende der 1990er Jahre eingeführten Universaldienstverpflichtungen waren im Zuge der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte als Sicherheitsnetz für jene Fälle gedacht, in denen die Märkte allein nicht dafür sorgen, dass grundlegende Dienste bereit gestellt werden. Bürger in ländlichen und abgelegenen Gebieten und mit geringem Einkommen sollten zu erschwinglichen Preisen Zugang zu Telekommunikationsdiensten erhalten.
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Autor(en)/Author(s): (anw)
Quelle/Source: Heise online, 23.11.2011

