Der vor allem von etlichen Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützte Plan sieht vor, zunächst drei große Datensammelstellen zusammenzuführen. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sollen von Anfang an das "Visa-Informationssystem" (VIS) und das "Eurodac"-Register integriert werden. In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management weiterer einschlägiger Datenbanken und IT-Großsysteme übertragen werden.
Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass der Betrieb derartiger Anlagen nicht zu ihren "Kernaufgaben" gehöre. Daher müsse eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, "die die Kontinuität und das Betriebsmanagement der Systeme sowie einen konstanten Datenfluss gewährleistet". Durch "Nutzung von Synergien" könnten die Produktivität gesteigert und die Betriebskosten senken. Die Kosten für das Betriebsmanagement der drei zunächst ins Visier genommenen Fahndungssysteme der geplanten Agentur, die wegen des komplexen EU-Rechts auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen errichtet werden müsste, beziffert die Brüsseler Behörde mit 113 Millionen Euro allein für den Zeitraum der ersten drei Jahre bis 2013.
Der Bundesrat hat unterdessen während seiner Marathonsitzung vor der Sommerpause am Freitag im Rahmen seiner zahlreichen Beschlüsse zu Sicherheits- und Datenschutzgesetzen auch die neuen Anti-Terror-Paragraphen abgesegnet. Mit dem zuvor vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden.
Das Gesetz sieht auch vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs, der Wohnungsdurchsuchung bei "anderen Personen" sowie die Einrichtung von Kontrollstellen zu begleiten. Darüber hinaus soll der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einen Haftgrund begründen und die Vermögensbeschlagnahme ermöglichen können. Um beispielsweise nicht schon neugierige Surfer in die Bredouille zu bringen, sind die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 Strafgesetzbuch (StGB) an eine einschränkende Klausel geknüpft. Ihr zufolge muss ein Täter den Vorsatz haben, eine der erfassten Straftaten zu begehen. Die Opposition warnt trotzdem vor der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts.
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Autor(en)/Author(s): (Stefan Krempl) / (anw/c't)
Quelle/Source: Heise online, 12.07.2009
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