Today 272

Yesterday 625

All 39464613

Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Slowenien, Polen, Tschechien, Malta, Estland und Zypern wollen IDA nutzen

Slowenien, Polen, die Tschechische Republik, Malta, Estland und Zypern haben mit der Europäischen Kommission vorläufige Vereinbarungen geschlossen, mit denen ihre Beteiligung am Programm "Interchange of Data between Administrations" (IDA) auf eine formelle Grundlage gestellt wird. Damit soll den sechs EU-Beitrittsländern die Nutzung der gesamteuropäischen elektronischen Infrastruktur ermöglicht werden. Über die IDA-Infrastruktur tauschen die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten Daten über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts, die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften und die Bereitstellung von grenzüberschreitenden elektronischen Behördendiensten (E-Government) für Bürger und Unternehmen aus. Mit der Unterzeichnung der "Memoranda of Understanding" erhalten die Länder laut Europäischer Kommission das Recht, am IDA-Programm zu den gleichen Bedingungen teilzunehmen wie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie verpflichten sich allerdings auch, zum IDA-Haushalt beizutragen, dessen Jahresvolumen sich auf 25 Millionen Euro beläuft.

Zu den Diensten, die den Programmteilnehmern zur Verfügung stehen, gehören Spezialsoftware, technische Anleitungen und Normen für die Interoperabilität elektronischer Behördendienste. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem sicheren und effizienten elektronischen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Diese Dienste sieht die Europäsche Kommission als einen wesentlichen Faktor für die rasche Einführung moderner E-Government-Lösungen, wie sie der Aktionsplan eEuropa 2005 vorsieht.

Ein anderes wichtiges Ziel des Programms IDA ist die Koordinierung und Finanzierung elektronischer Netze für die Durchführung des Gemeinschaftsrechts, die den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen erfordert. Der Zugang zu diesen Netzen soll den Beitritts- und Bewerberländern die Übernahme und Durchführung des geltenden Gemeinschaftsrechts (des so genannten Acquis Communitaire) erleichtern.

Im vergangenen Jahr wurden Initiativen gestartet, um Beitritts- und Bewerberländer über das Programm zu informieren, unter anderem gab es bereits IDA-Informationstage in Bulgarien, Malta und Polen. Beitritts- und Bewerberländer haben bereits Beobachterstatus in den IDA-Arbeitsgruppen der nationalen Sachverständigen für Bereiche wie Netzsicherheit, E-Government-Portale, elektronische Ausschreibungen und Normen für eine verstärkte Interoperabilität zwischen öffentlicher Verwaltung, Unternehmen und Bürgern.

Als Nächstes wird laut der Europäischen Kommission Ungarn ein Memorandum of Understanding unterzeichnen, die verbleibenden Beitrittsländer Lettland, Litauen, Slowakei sowie drei Bewerberländer (Bulgarien, Rumänien und die Türkei) würden 2003 folgen.

Quelle: Golem

Go to top