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Friday, 20.02.2026
Transforming Government since 2001
Ein schwedisch-italienisches Paar muss Dutzende von Papieren ausfüllen und vorlegen um heiraten zu können, weil die Verwaltungen der beiden Länder nicht elektronisch mit einander kommunizieren können. So geht es nicht nur Verliebten. Ganze Papierberge häufen sich auch an, wenn man in einem anderen Mitgliedstaat ein Unternehmen gründet, Steuern bezahlt, Sozialversicherungsrechte überträgt oder sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. In einer neuen Mitteilung der Kommission wird die Interoperabilität zwischen allen nationalen und regionalen Verwaltungen der EU gefordert [KOM(2006)45 endg.]. Europaweite elektronische Behördendienste, auch eGovernment genannt, überwinden verwaltungstechnische Hindernisse und erleichtern Unternehmen und Bürgern den freien Verkehr im Binnenmarkt. Eine moderne öffentliche Verwaltung muss elektronische Behördendienste und optimierte eGovernment-Verfahren bieten.

Günter Verheugen, der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, stellte fest: „Der Binnenmarkt stützt sich auf moderne und effiziente Behörden, die die Mobilität fördern und die reibungslose Interaktion von Bürgern und Unternehmen erleichtern. Interoperabilität ist die Basis für die Zusammenarbeit im Binnenmarkt. Sie trägt dazu bei, dass es schön ist, in Europa zu leben, zu arbeiten und zu investieren.“

Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige Kommissarin, meinte: „Wir müssen auf elektronische Behördendienste hinarbeiten, die den Bürgern und Unternehmen überall in der EU greifbare Vorteile bringen und niemanden übergehen. Ich wünsche mir Behörden, die das Wirtschaftswachstum vorantreiben, und werde in den nächsten Wochen einen EU-Aktionsplan für eGovernment vorschlagen. In diesem Aktionsplan will ich die Schwerpunkte auf Bereiche legen, in denen Europa einen echten Mehrwert produziert. Ich möchte pragmatisch an die Sache herangehen, um die wichtigsten Herausforderungen zu meistern. Dabei geht es etwa um Interoperabilität und grenzübergreifende elektronische Identifizierung.“

Eine der großen Herausforderungen des eGovernment ist die vielstufige Gliederung der öffentlichen Verwaltung in der EU, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Für die Interoperabilität im eGovernment müssen alle diese Ebenen untereinander Informationen austauschen und sich an die jeweilige Stelle wenden können, die eine Dienstleistung auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erbringt.

Die Kommission sieht in ihrer Mitteilung Bedarf an Interoperabilität auf drei Ebenen:

  • Interoperabilität von Verwaltungsabläufen (die so genannte organisatorische Interoperabilität)
  • im Leben der Bürger – Geburt, Heirat, Sozialversicherung usw.
  • im Geschäftsleben – Errichtung eines Unternehmens, Bezahlung von Steuern, Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen usw.
  • Einander verstehen (die so genannte semantische Interoperabilität): Die Systeme müssen die Sprache ihrer Partner „verstehen“. Beispielsweise enthalten Geburtsurkunden überall in etwa die gleichen Angaben, aber sie sehen von Land zu Land sehr unterschiedlich aus.
  • Technische Interoperabilität: Die Computer müssen mit einander „sprechen“ können. Diese Art der Interoperabilität wird meist mit Normen sichergestellt.

Durch diese Mitteilung sollen die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft aufgefordert werden, gemeinsam auf diese Interoperabilität hinzuarbeiten. Die Kommission möchte zusammen mit den Mitgliedstaaten Prioritäten setzen, strategische Dokumente und Leitlinien veröffentlichen und die Normung fördern. Konkrete Schritte werden nach dem eGovernment-Aktionsplan (ein Bestandteil der i2010-Initiative) ausgearbeitet, der in den kommenden Monaten vorgeschlagen wird.

Für die Interoperabilität ihrer eigenen Systeme sind die Mitgliedstaaten zuständig, zur Durchführung der gemeinsamen EU-Politiken ist aber eine Interoperabilität auf europäischer Ebene erforderlich. Eine solche Interoperabilität elektronischer Dienste von öffentlichem Interesse sollte daher für die EU ein wichtiges Thema bleiben (im eGovernment, aber auch in anderen Bereichen wie Gesundheit oder Bildung), insbesondere als Teil des neuen strategischen Rahmens „i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ [„i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2005) 229 endg. vom 1. Juni 2005, http://europa.eu.int/i2010] und der verschiedenen anderen einschlägigen Initiativen und Programme. In i2010 wird die Interoperabilität als eine der vier großen Herausforderungen bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums und als grundlegender Faktor für IKT-gestütze öffentliche Dienste genannt.

Weitere Informationen:

Als Schritt zum EU-eGovernment und zur Förderung der Mobilität von Unternehmen hat die Europäische Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten das Portal „Europa für Sie“ eingerichtet. Im Bereich für Unternehmen finden sich Einzelheiten zum Geschäftsleben in ganz Europa, etwa über die Registrierung von Unternehmen, das öffentliche Auftragswesen, Vorschriften und Finanzierungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen

Quelle: EUROPA, 23.02.2006

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