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Friday, 5.07.2024
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Jede dritte Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg ist offenbar zurzeit ungültig. Die Landesregierung hat es nach einem Bericht des «Tagesspiegels» (Montagausgabe) versäumt, alle Verordnungen rechtzeitig elektronisch zu erfassen. Dies sei jedoch die Voraussetzung für ihre Gültigkeit. Nach Angaben des Blattes lief Ende 2004 eine vom Parlament gesetzte Frist ab, wonach alle bis dahin nicht elektronisch erfassten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften Brandenburgs «ihre Geltung verlieren» sollen. Mit der Regelung sollte Druck auf die Verwaltung ausgeübt werden, der Vorgabe auch wirklich zu folgen. Doch zum Stichtag 10. Februar 2005 waren laut einer Kabinettsvorlage von den 2628 Vorschriften erst 1821 entsprechend gespeichert, 807 also demnach ungültig.

Besonders säumig sind laut Zeitung die Verwaltungen von Finanzminister Rainer Speer (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), die sich als Vorreiter für Bürokratieabbau und E-Government in der Landesverwaltung sähen. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) wolle das Versäumnis jetzt mit einem Trick beheben, indem die abgelaufene Frist nachträglich auf den 31. März 2005 verlängert werde. Das Parlament solle dabei umgangen werden.

Der märkische Europaabgeordnete der CDU, Christian Ehler, forderte die Landesregierung auf, «wirklich nur einzelne, zwingend notwendige Vorschriften nachträglich elektronisch zu erfassen». Das sei ein Beitrag zur Deregulierung.

Autor: (ddp)

Quelle: Yahoo! Nachrichten, 14.03.2005

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