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Friday, 5.07.2024
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Land und Kommunen unterzeichnen Vereinbarung - Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit

Kommunen und Land wollen die Entwicklung der elektronischen Verwaltungsdienstleistungen gemeinsam vorantreiben. Innenminister Jörg Schönbohm, der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher, und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg, Dr. Paul-Peter Humpert, unterzeichneten dazu heute in Potsdam die Kooperationsvereinbarung ‚eBürgerdienste für Brandenburg’. Sie nannten die Vereinbarung dabei einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer bürgernahen Nutzung moderner Medien im Verwaltungsbereich“. Vorgesehen ist u.a. der Aufbau eines integrierten Verwaltungsportals. Unter einer zentralen Internetadresse wird es Bürgern und Unternehmen Informationen und elektronisch verfügbare Verwaltungsleistungen von Land und Kommunen leicht zugänglich und gut sortiert anbieten - etwa für Umzug oder Hausbau, für Autoanmeldung oder Anmeldung eines Gewerbebetriebes und die Ausschreibung öffentlicher Aufträge etc. Schrittweise sollen auch immer mehr Behördengänge per Mausklick möglich sein, also Anmelde- und Genehmigungsverfahren auch auf elektronischem Wege bei den öffentlichen Verwaltungen abgewickelt werden können. Das Land wird die Kommunen bei dieser Entwicklung unterstützen.

„Die Bedeutung des einheitlichen Zugangs zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen für die Konkurrenzfähigkeit des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Brandenburg wird in den nächsten Jahren deutlich steigen. Deshalb müssen die Daten ungehindert und schnell laufen können“, sagte Innenminister Schönbohm, der für die Koordinierung der eGovernment-Aktivitäten der Landesregierung zuständig ist. „Informationen und Dienstleistungen von Landesverwaltung und Kommunen müssen für Bürger und Wirtschaft einfach erreichbar sein. Auch deshalb gilt es, teuren Insellösungen vorzubeugen.“

Der Städte- und Gemeindebund habe sich von Anfang an in den Prozess eingebracht, hob Landesgeschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher hervor. „Lokale und regionale Pilotprojekte, die in der Vergangenheit in den Kommunen erprobt wurden, müssen berücksichtigt und weiterentwickelt werden.“ Man wolle nicht überall das Rad neu erfinden. „Bei unserem Bundesverband wird derzeitig eine Plattform für elektronische Vergaben entwickelt, das werden wir uns zu Nutze machen.“ Am Beispiel von Kfz-Zulassungen zeige sich aber auch, dass Landesgesetze angepasst werden müssten, so Böttcher.

„Die Vereinbarung stimmt die nötigen Spielregeln für gemeinsame Initiativen von Land und Kommunen ab und wird den eGovernment-Aktivitäten der Landkreise zusätzlich Schub verleihen“, erläuterte Dr. Humpert. „So wird nicht nur mit den vereinbarten Kommunalnetzen eine belastbare Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen Landkreisen und Gemeinden bereitgestellt. Die konsequente und am tatsächlichen Bedarf orientierte Umsetzung wird die Verwaltung auf allen Ebenen modernisieren und nicht zuletzt den Interessen der Steuerzahler an kostengünstigeren Strukturen Rechnung tragen.“

Um den einfachen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen sicherzustellen, wollen Land und Kommunen Angebote und Technik aufeinander abstimmen. Das Land wird dabei die technischen Grundlagen, u.a. für Bezahlverfahren, Online-Formulare oder Behördenwegweiser, schaffen und den Kommunen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Ferner sollen Modellverfahren für kommunale Online-Dienste erprobt oder neu entwickelt werden.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, die Vernetzung der Verwaltungen untereinander - sowohl innerhalb der Landkreise als auch zwischen Kommunen und Land - zu verbessern. Dadurch soll auch der Informationsaustausch zwischen den Behörden wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. „Gemeinsame eGovernment-Lösungen ersparen kostspielige Doppelentwicklung“, betonten die Vertragspartner.

Quelle: Ministerium des Innern, 31.01.2005

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