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Friday, 5.07.2024
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Der Verkauf von Grundstücken in Brandenburg soll mit einem Internet-Dienst vereinfacht werden. Künftig müsse der Notar nicht mehr in jedem Fall prüfen lassen, ob das Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt und das Land dadurch Vorkaufsrecht hat, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums in Potsdam. Bislang gehörte es zur ordnungsgemäßen Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, dass sich der Notar vergewissert, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht. Für den Notar war es jedoch nicht ohne weiteres möglich, rechtssicher zu prüfen, ob ein Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt und ein Vorkaufsrecht durch das Land überhaupt in Betracht kommt. Dafür musste er in aller Regel beim Land die Erteilung eines Attests beantragen.

Dieser Aufwand soll künftig entfallen. Über eine Internetseite der Notarkammer Brandenburg kann der Notar auf eine Datei zugreifen, in der alle vom Vorkaufsrecht betroffen Flure verzeichnet sind.

Liegt das Grundstück außerhalb dieser Gebietskulisse, entfällt die Anfrage. Die elektronische Abfragemöglichkeit werde der Verwaltung Hunderte Anträge jährlich ersparen, sagte der Sprecher. Mit der Prüfung auf elektronischem Wege sei Brandenburg bundesweit Vorreiter.

Autor: (ddp)

Quelle: Chip online, 08.09.2004

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