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Wednesday, 3.07.2024
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Kfz-Steuer-Einzug für Sprengelkennzeichen wird zusammengefasst

Wer ab dem 12.April 2010 innerhalb Brandenburgs in einen anderen Landkreis verzieht oder den Betriebssitz verlegt, kann sein bisheriges Autokennzeichen behalten, teilte am Dienstag die Sprecherin des Finanzministeriums in Potsdam mit. Für die Kraftfahrzeugsteuer bleibe in diesem Fall das bisherige Finanzamt zuständig. „Zieht man zum Beispiel von Potsdam nach Brandenburg um“, so die Sprecherin Ingrid Mattern, „kann man das Kennzeichen „P“ behalten, für die Kraftfahrzeugsteuer bleibt weiterhin das Finanzamt Potsdam zuständig“. Der gewohnte Ansprechpartner im Finanzamt sei weiterhin zuständig, erteilte Einzugsermächtigungen für die Kraftfahrzeugsteuer müssen nicht geändert werden.

Im Zuge der Neuregelung seien in Brandenburg auch die Zuständigkeiten der Finanzämter zu ändern. Zukünftig ist jedes Finanzamt für feste Ortskennzeichen zuständig. Dies bedeutet auch, dass die sogenannten Sprengelkennzeichen nur noch bei jeweils einem Finanzamt verwaltet werden. Sprengelkennzeichen sind – als „Überbleibsel“ aus der Kreisgebietsreform – Altkennzeichen, für die bis 12. April noch mehrere Finanzämter zuständig sind.

Ab dem 12.04.2010 wird die Kraftfahrzeugsteuer für die Sprengelkennzeichen ausschließlich bei folgenden Finanzämtern verwaltet:

  • P (FA Potsdam),
  • LUK, JB + ZS (FA Luckenwalde),
  • BSK + FW (FA Fürstenwalde),
  • LC (FA Königs Wusterhausen),
  • HZ (FA Finsterwalde), EW (FA Eberswalde) und
  • FRW (FA Strausberg).

Wer mit seinem Fahrzeug von der vorstehenden Änderung betroffen ist und für die Kfz-Steuer keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss die Kfz-Steuer ab dem 12.04.2010 zum alten Fälligkeitstermin an das neu zuständige Finanzamt überweisen.

Die aktuellen Kontodaten können im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de e abgerufen werden. Informationen hierzu erteilen die Finanzämter auch telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache.

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Autor(en)/Author(s): Ingrid Mattern

Quelle/Source: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburgf, 06.04.2010

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