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Wednesday, 3.07.2024
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Wer in einen anderen Landkreis innerhalb Brandenburgs umzieht oder seinen Betriebssitz verlegt, kann in Zukunft sein bisheriges Autokennzeichen behalten. Diese Regelung tritt ab 12. April 2010 in Kraft. Brandenburg ist damit nach Hessen und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das von einer entsprechenden Ermächtigung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung Gebrauch macht.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Wir bauen damit Bürokratie ab und die Brandenburger sparen Geld, denn sie müssen nach einem Umzug kein neues Kennzeichen kaufen. Die neue Regelung ist ein Beitrag für eine bürgernahe und effiziente Verwaltung.“

Bisher musste bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt das Fahrzeug umgemeldet werden und bekam neue Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes. (Zum Beispiel „P“ statt „PM“ bei einem Umzug aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Potsdam Stadt)

Die alten Kennzeichen können auch bei mehrfachen Umzügen innerhalb des Landes beibehalten werden. Die neue Adresse muss allerdings immer noch im Fahrzeugschein eingetragen werden, so dass ein Gang zur Zulassungsstelle weiterhin notwendig bleibt. Nur in den kreisfreien Städten wird diese Dienstleistung bereits in den Bürgerämtern angeboten und kann bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes gleich mit erledigt werden.

Vogelsänger: „Es wäre bürgerfreundlicher, wenn die Änderung der Adresse im Fahrzeugschein in den Landkreisen durch die Meldebehörden der Gemeinden erledigt werden könnte, wie das bereits heute in den Bürgerämtern der kreisfreien Städte möglich ist. Hier sind die Landkreise gefordert, kreative und bürgerfreundliche Lösungen zu entwickeln.“

Weitere Informationen:

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Quelle/Source: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 26.03.2010

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