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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Das Infrastrukturministerium schafft die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung eines elektronischen Baugenehmigungsverfahrens. Zukünftig soll das Verfahren vom Antrag über die Erteilung von Auskünften, die Beteiligung anderer Behörden bis zur Baugenehmigung online durchgeführt werden. Derzeit wird es in drei Landkreisen und der Stadt Potsdam erprobt. In 19 der 21 unteren Bauaufsichtsbehörden ist es bereits möglich, online Informationen zum Verfahrensstand abzurufen. Die elektronische Beteiligung von Fachbehörden ist ebenfalls weitgehend umgesetzt. Unabhängig davon wurden die Bauantragsunterlagen überarbeitet. Es wurde dabei erstmals die sprachliche Gleichstellung von Mann und Frau umgesetzt.

Vogelsänger: „Wir wollen Bürokratie abbauen, den Service verbessern und damit Investitionen erleichtern. Zukünftig soll das komplette Baugenehmigungsverfahren elektronisch erfolgen. Die Bauanträge können bereits jetzt bequem am heimischen Computer ausgefüllt werden. Neben der Aktualisierung der Bauanträge wurde auch erstmals die sprachliche Gleichstellung von Mann und Frau umgesetzt.“

Die bisher typisch männlichen Bezeichnungen, z.B. Bauherr oder Bauleiter wurden durch geschlechtsneutrale Begriffe wie Bauherrschaft oder Bauleitung ersetzt oder um die weibliche Form ergänzt. Die neuen Bauantragsformulare stehen seit dem 8. März auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Verfügung. Bereits ausgedruckte oder ausgefüllte Formulare sind noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Das elektronische Baugenehmigungsverfahren wurde in Potsdam und den Landkreisen Märkisch Oderland, Teltow-Fläming sowie Oberhavel erprobt. Das Infrastrukturministerium stellt zentral die Lizenzen für die notwendige Software und Schulungen kostenlos zur Verfügung. Das spart den Kreisen und Kommunen Geld und sichert ein einheitliches Softwaresystem im gesamten Land.

Und so läuft ein Baugenehmigungsverfahren elektronisch ab:

Die mit der Objektplanung von der Bauherrschaft beauftragte Person erstellt am PC den Bauantrag. Die Formulare und erforderlichen Bauvorlagen (Pläne) werden als elektronische Dokumente über eine sogenannte Bauplattform an die Baubehörde geschickt. Der Antrag wird in einem virtuellen Projektraum allen zu beteiligenden Stellen, z.B. Denkmalschutzbehörde, zugänglich gemacht. Die Beteiligung läuft simultan, so dass Bearbeitungszeit gespart wird. Gleichzeitig kann die Bauherrschaft jederzeit den Stand des Verfahrens einsehen und Druck machen, sollte es mal „klemmen“. Die Baugenehmigung erfolgt dann ebenfalls elektronisch.

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Autor(en)/Author(s): Dr. Jens-Uwe Schade

Quelle/Source: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 16.03.2010

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