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Wednesday, 3.07.2024
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Innenminister: Karlsruhes Forderung nach Transparenz ist kein 'Technik-Nein'

Innenminister Jörg Schönbohm hat die Rechtssicherheit begrüßt, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung zum Einsatz elektronischer Wahlgeräte geschaffen hat. „Nach den vielen Diskussionen um das Für und Wider von Wahlcomputern hat Karlsruhe jetzt für alle die notwendige Klarheit geschaffen, die kein ‚Nein' zur Technik bedeutet", erklärte der Minister heute in Potsdam.

Mit der Forderung nach einfacher Überprüfbarkeit der Ergebnisermittlung durch die Bürger seien jedoch ganz klar Nachbesserungen bezüglich der bisher auch in Brandenburg eingesetzten Geräte notwendig, die so nicht mehr genutzt werden können. Genauso wichtig sei, dass die höchstrichterliche Entscheidung die Bundestagswahl 2005, aber auch die Gültigkeit der anderen Wahlen, wie die der Kommunalwahlen in Brandenburg im vergangenen Jahr, nicht in Frage stellt. „Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr bewiesen, dass es nicht technikfeindlich entscheidet", unterstrich Schönbohm. Es habe die Politik aber nachdrücklich daran erinnert, dass neue technische Möglichkeiten nicht zu Lasten demokratischer Mitwirkungsrechte der Bürger gehen dürfen.

Grundlegende Voraussetzung für den Einsatz von Wahlcomputern in Brandenburg ist eine so genannte Verwendungsgenehmigung des Bundesinnenministers für die Europa- und Bundestagswahlen.

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Autor(en)/Author(s): Dorothee Stacke

Quelle/Source: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, 03.03.2009

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