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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Baugenehmigung Online wird auf der CeBIT vorgestellt

2009 sollen in Brandenburg Bauanträge online gestellt, bearbeitet und erteilt werden können. Das sagten Infrastrukturminister Reinhold Dellmann und Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. Das Projekt „Baugenehmigung Online" gehört zur E-Government-Strategie der Landesregierung und wird vom Infrastrukturministerium geleitet. Auf der diesjährigen CeBIT in Hannover wird der Innenminister das Projekt am 6. März auf dem Stand des Landes Brandenburg vorstellen.

Reinhold Dellmann: „Wir arbeiten daran, ein vollständiges Online-Baugenehmigungsverfahren möglich zu machen. Brandenburg ist hier bundesweit Vorreiter. Die Daten müssen laufen, nicht die Bürger. 2009 soll in allen unteren Baubehörden im Land die Möglichkeit gegeben sein, Bauanträge online stellen und erteilen zu können. Damit bauen wir Bürokratie ab, verbessern den Service und erleichtern Investitionen. Das ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und länger werdender Wege wichtig. Ich freue mich, dass unser Projekt in der E-Government-Strategie der Landesregierung unter Federführung des Innenministers einen so hohen Stellenwert hat, dass er das Projekt auf der CeBit präsentieren will."

Innenminister Schönbohm betonte: „Wir arbeiten in Brandenburg sehr intensiv daran, dass immer mehr geeignete Verwaltungsdienstleistungen auch über das Internet abgewickelt werden können. Inzwischen sind wir in der komfortablen Lage, unseren Landes- und Kommunalverwaltungen dafür auch die notwenige technische Infrastruktur bieten zu können. Mit dem Dienstleistungsportal service.brandenburg.de sind leistungsfähige Basiskomponenten und Werkzeuge vorhanden, die passgenau zusammengestellt und genutzt werden können. Dazu gehören Formularservice, Virtuelle Poststelle und die elektronische Signatur. Die Bezahlplattform folgt in diesem Sommer. Das Projekt ‚Baugenehmigung online' ist ein schönes Beispiel dafür, wie diese Komponenten eingesetzt werden können, um ein komplexes Verwaltungsverfahren online zu bewältigen."

Bauen Online ist eines der Leitprojekte im „Masterplan eGovernment" der Landesregierung. Die Stadt Potsdam und die Landkreise Märkisch Oderland, Teltow-Fläming sowie Oberhavel widmen sich dem Thema federführend. Das Infrastrukturministerium leitet die Projektgruppe, unterstützt die Projektgruppenteilnehmer in der Entwicklungsphase mit Fördermitteln und führt die Verhandlungen mit den Anbietern der notwendigen Softwarekomponenten. Das Infrastrukturministerium stellt zentral die Lizenzen für die notwendige Software und Schulungen kostenlos zur Verfügung. Das spart den Kreisen und Kommunen Geld und sichert ein einheitliches Softwaresystem im gesamten Land.

Nach Abschluss aller Testphasen soll das System 2009 landesweit eingeführt werden. In Brandenburg gibt es dann eine einheitliche Lösung für alle 21 unteren Bauaufsichtsbehörden. Für eine Übergangszeit wird das herkömmliche Verfahren noch neben dem neuen bestehen bleiben.

Erstmals wird auf der CeBit in Hannover die Brandenburger Lösung vorgestellt. Über die Internetplattform www.service.brandenburg.de stehen für förmliche Verwaltungsverfahren die hierfür notwendigen Werkzeuge zur Verfügung wie:

  • ePostfach für Posteingänge
  • eSignatur für rechtsverbindliche Unterschriften
  • eFormulare, die am PC ausgefüllt und dann elektronisch verschickt werden
  • eProjektraum, im dem die elektronische Bauakte „liegt" und von allen bearbeitet wird
  • eBezahlfunktion, mit der auf sicherem Weg Gebühren beglichen werden können

Und so wird in der Zukunft ein Baugenehmigungsverfahren elektronisch ablaufen:

Bauherren und/oder ihre Planer erstellen am PC den Bauantrag mit Zeichnungen und allen Formularen. Sie schicken ihn elektronisch unterschrieben an die Baubehörde. Dort wird der Antrag im Projektraum allen zu beteiligenden Stellen (Statiker, andere Behörden, Denkmalschutz etc.) zugänglich gemacht. Die Beteiligung läuft simultan, so dass Bearbeitungszeit gespart wird. Gleichzeitig kann der Bauherr jederzeit den Stand des Verfahrens einsehen und Druck machen, sollte es mal „klemmen".

Weitere Infos finden Sie hier:

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