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Friday, 5.07.2024
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Schönbohm: „Ein wichtiges kommunales Reformprojekt wird Wirklichkeit“

Nach einer Vorbereitungszeit von zwei Jahren stellen alle acht Modellkommunen des Landes ihre Haushaltswirtschaft mit Jahresbeginn vollständig auf das neue ‚doppische Haushaltsrecht' um. „Damit erhalten die Kommunen ein leistungsfähiges, zukunftssicheres Rechnungswesen. Ein auch für die Bürger unseres Landes wichtiges kommunales Reformprojekt wird damit Wirklichkeit. 2004 haben wir uns für eine flächendeckende Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom bisherigen kameralistischen Haushaltsrecht auf die so genannte Doppik entschieden. Nunmehr sehen wir die ersten vorzeigbaren Ergebnisse im kommunalen Raum", sagte Innenminister Jörg Schönbohm.

Das laufende Modellprojekt wird im September 2007 mit dem Erstellen einer Abschlussdokumentation abgeschlossen sein. Bis zum Jahr 2011 soll das neue Haushaltsrecht in allen Kommunen des Landes eingeführt sein. Wegen der großen Resonanz außerhalb des Kreises der Modellkommunen und der erheblichen Vorteile des neuen Verfahrens hält Schönbohm einen früheren Abschluss der Umstellung aber für wahrscheinlich.

Das ‚doppische Haushaltsrecht' orientiert sich im Wesentlichen an den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsrechts. Zugleich trägt es aber den Besonderheiten der öffentlichen Finanzwirtschaft Rechnung. Der kommunale Haushaltsplan führt damit nicht mehr nur die Einnahmen und Ausgaben auf, sondern bildet alle Erträge und Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen für das gesamte Kommunalvermögen einer Kommune ab. Dies bringt Verbesserungen bei der Planung notwendiger Ersatzinvestitionen, macht künftige Belastungen rechtzeitig sichtbar und ermöglicht fundiertere Entscheidungen der kommunalen Vertretungskörperschaften.

Durch die Aufstellung einer kommunalen Bilanz erhalten die Kommunen erstmalig auch einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen und ihre Schulden einschließlich der erforderlichen Rückstellungen. Das bisherige kameralistische Haushalts- und Rechnungswesen stellt diese Informationen nur unzureichend zur Verfügung. Unter anderem hatten die zahlreichen Ausgliederungen wirtschaftlicher Aufgabenbereiche sowie kommunalen Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu Strukturen geführt, die wegen der unzureichenden Darstellung in der bisherigen Rechungslegung eine ganzheitliche Betrachtung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Kommunen erheblich erschweren und teilweise sogar gänzlich unmöglich machen. „Gemeindevertreter, aber auch jeder Bürger können sich dank des neuen Rechts leichter als bisher ein genaues Bild von der wirtschaftlichen Situation ihrer Kommune machen. Das wird nicht zuletzt auch das Verständnis für erforderliche Entscheidungen der Kommunen fördern", zeigt sich Schönbohm sicher.

Seit Ende 2004 hatten sich die Landeshauptstadt Potsdam, die Städte Nauen (Landkreis Havelland) und Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald), die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald, das Amtes Gerswalde (Landkreis Uckermark) sowie die Gemeinden Boitzenburger Land (Landkreis Uckermark) und Leegebruch (Landkreis Havelland) auf diesen Schritt vorbereitet. Nauen, Königs Wusterhausen und Boitzenburger Land waren dabei den anderen Modellkommunen sogar schon einen Schritt voraus und buchten bereits im zu Ende gehenden Jahr nach den neuen Verfahren. Sie werden auch als erste Kommunen des Landes für das Haushaltsjahr 2006 einen doppischen Jahresabschluss erstellen.

Auch außerhalb des Modellprojektes stieß das neue Haushaltsrecht auf großes Interesse, so dass noch weitere Kommunen bereits an der Umstellung ihres Rechnungswesens arbeiten. So wollen auch die Städte Fürstenwalde (Landkreis Oder-Spree) und Schwarzheide (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Landkreis Teltow-Fläming) zum Jahresbeginn den Schritt in die Doppik wagen. Das Amt Schlieben (Landkreis Elbe-Elster) hat seine Haushaltswirtschaft bereits im Jahr 2006 in Teilen auf die Doppik umgestellt. Für solche Ausnahmen sind noch gesonderte Genehmigungen erforderlich, die aber vom Innenministerium unbürokratisch erteilt werden, soweit die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

„Dank der Vielzahl praktischer Erkenntnisse konnten aus der interkommunalen Projektarbeit der Modellkommunen Arbeitshilfen entwickelt und Erfahrungen weitergegeben werden. Davon werden alle anderen Kommunen bei der Umstellung profitieren", erklärte der Innenminister.

Autor(en)/Author(s): Dorothee Stacke

Quelle/Source: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, 28.12.2006

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