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Friday, 5.07.2024
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Mit hohen Erwartungen ist der Sonderausschuss des brandenburgischen Landtags zum Bürokratieabbau gestartet. Das Agrar- und Umweltministerium hat nun eine Liste mit Initiativen zum Abbau von Normen Standards vorgelegt.

Heute hat Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke gemeinsam mit der Sonderausschussvorsitzenden Tina Fischer (beide SPD) sowie mit dem Ausschussmitglied Dieter Dombrowski (CDU), zuständig für die Berichterstattung zum Ministerium, die Reformliste in Potsdam vorgestellt. Woidke: „Die Durchsicht von Landesgesetzen und Verordnungen hat schnell bestätigt, was viele sowieso vermuten. Einiges, was Bürger ärgert und Unternehmen das Leben schwer macht, kann ohne große Probleme abgeschafft oder verändert werden. Die jetzt vorgelegte Liste ist nur ein Anfang. In einem für 2006 geplanten Artikelgesetz der Landesregierung sollen im kommenden Jahr Vorschläge zum Bürokratieabbau aus allen Ministerien enthalten sein.“

Neben Änderungen zum Angeln, zur Waldumwandlung Regelungen im Abfallgesetz, im Landesimmissionsschutzgesetz und im Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetz gestrichen oder zusammengeführt.

Die Vorschläge bedeuten weniger Belastung für den Bürger, Verbesserungen der Standortbedingungen für die Wirtschaft und Entlastung für die Verwaltung.

Große Brocken stehen im Agrar- und Umweltministerium noch an: Bis ins kommende Jahr wird weiter an der Naturschutz- und Wassergesetzgebung sowie an der Nationalparknovelle gearbeitet.

Bürger: Landeswaldgesetz

Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart unterliegt nach dem Bundeswaldgesetz einer Genehmigungspflicht. Diese Genehmigungspflicht gilt auch für Wald im innerörtlichen Bereich, was in der Vergangenheit zu vielen Problemfällen, insbesondere in den berlinnahen Regionen geführt hat.

Mit der letzten Novelle des Landeswaldgesetzes von 2004 wurde aber die Situation für den Bauherrn dadurch vereinfacht, dass die Genehmigungsverfahren gebündelt werden. Über die Waldumwandlung wird seitdem zusammen mit der Baugenehmigung entschieden.

Die geplante Regelung sieht darüber hinaus vor, dass innerörtliche Bauvorhaben, die nach Paragraf 55 der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei sind, auch keiner Waldumwandlungsgenehmigung mehr bedürfen. Die Neuregelung ist vor allem interessant für diejenigen, die Carports, Garagen, Schuppen oder kleinere Tierställe errichten wollen. Der Bauherr eines innerörtlichen Bauvorhabens braucht sich dann um die Waldumwandlungsgenehmigung nicht mehr zu kümmern: Entweder sie ist in der Baugenehmigung enthalten oder sie ist bei baugenehmigungsfreien Vorhaben nicht mehr erforderlich.

Verwaltung: Verkauf landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes sieht eine Genehmigungspflicht für den Verkauf landwirtschaftlich genutzter Grundstücke vor. Ein völliger Verzicht auf eine Genehmigung ist aufgrund der Bundesregelung nicht zulässig. Für Brandenburg wird die genehmigungsfreie Grenze von 1 auf 2 Hektar hochgesetzt.

Dadurch können die für die Genehmigung zuständigen Kreisverwaltungen entlastet werden. 2004 hat es im Land Brandenburg knapp 20.000 Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz gegeben für den Verkauf von land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Durch die Neuregelung dürften sich genehmigungspflichtigen Verfahren erheblich reduzieren.

Wirtschaft: Gebührenreduzierung für Anlagen mit Öko-Audit

In Brandenburg gibt es gegenwärtig 42 Betriebe mit Öko-Audit. Das sind Betriebe, die sich freiwillig einer Überprüfung ihres Umweltmanagements durch einen unabhängigen Gutachter unterziehen. Die Landesregierung unterhält mit diesen Betrieben seit fünf Jahren eine Umweltpartnerschaft. In diesem Rahmen werden verschiedene Vollzugserleichterungen gewährt.

Beabsichtigt ist nun eine Reduzierung Verwaltungsgebühr für die Genehmigung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das heißt für typische Industrieanlagengenehmigungen, bis zu 20 Prozent. Damit werden die Standortbedingungen für Investitionsentscheidungen im Land Brandenburg verbessert.

Bürger: Brandenburgisches Fischereigesetz

Für das Angeln mit der Friedfischangel wird kein Fischereischein mehr erforderlich sein. Notwendig bleibt lediglich der Erwerb einer Angelkarte und die Entrichtung der Fischereiabgabe. Das Angeln mit der Raubfischangel erfordert dagegen weiterhin einen Fischereischein. Zukünftig wird es nur noch einen Fischereischein geben. Die Fischereischeine A und B, der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden abgeschafft. Die gesetzliche Befristung des Fischereischeins - bislang ein Jahr beziehungsweise fünf Jahre und mit Ausnahmen - wird aufgehoben. Die Anglerprüfung soll künftig nicht nur im Auftrag der Fischereibehörde, sondern auch von anderen, vom Agrar- und Umweltministerium anerkannten, rechtsfähigen Personen durchgeführt werden. Weiterhin soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass derjenige, der die Angelkarten verkauft, auch die Fischereiabgabe kassiert. Bisher kann die Abgabe nur bei den Behörden entrichtet werden.

Das Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge soll durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden. Die Genehmigungspflicht für Fischhaltungsanlagen wird abgeschafft.

Damit werden die Bürger entlastet. Das Land verspricht sich mehr Attraktivität für Tourismus.

Weitere Änderungen

Das Lebensmittel- und Futtermittelrecht des Landes soll erheblich gestrafft werden. Drei Gesetze mit 27 Paragrafen werden hier zu einem Gesetz mit zwölf Paragrafen zusammengefasst. Weitere Änderungen im Brandenburgischen Abfallgesetz und Landesimmissionsschutzgesetz vorgesehen.

Autor: Dr. Jens-Uwe Schade

Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, 17.11.2005

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