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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Alle Bediensteten des Freistaates Bayern können jetzt von ihrem Arbeitsplatz aus auf die Online- Datenbank Bayern-Recht zugreifen. Die Datenbank "Bayerisches Landesrecht" steht allen Angestellten im öffentlichen Dienst zur Verfügung. Das Datenbanksystem umfasst zirka 18.000 aktuelle bayerische Gesetze und Rechtsverordnungen in vollem Wortlaut. Hinzu kommen Bundes- und EU-Recht sowie wichtige Gerichtsentscheidungen. Die einzelnen Rechtsquellen sind über elektronische Verweise untereinander und mit anderen Datenbanken verknüpft. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit, die in einer Entscheidung zitierten Normen aufzurufen oder aus einer Norm auf Entscheidungen zuzugreifen.

Die bayerischen Staatsbediensteten können über das Behördennetz auf die Datenbank zugreifen. Die Datenbank Bayerisches Landesrecht kann aber auch über die kostenpflichtige juris-GmbH erreicht werden und steht somit auch den juris- Kunden zur Verfügung. Neben dem Bayerischen Landesrecht gibt es auch Datenbänke mit dem Landesrecht aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Seit kurzem sind auch Gesetze und Verordnungen aus dem Saarland abrufbar.

juris ist das juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland, welches juristische Informationen über juris web online anbietet. Neben Gesetzen und Rechtsverordnungen werden Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsvorschriften angeboten.

Bayern- Recht ist in einer Zusammenarbeit zwischen der juris GmbH und der Bayerischen Staatsregierung entstanden. In den nächsten zwei Jahren sollen Schritt für Schritt die bayerischen Verwaltungsvorschriften in Bayern-Recht integriert werden. Diese werden das bestehende Angebot von aktuellen bayerischen Gesetzen und Rechtsverordnungen ergänzen. Um die Verwaltungsvorschriften in die Datenbank Bayern- Recht zu integrieren, sollen alle Ressorts der Bayerischen Staatsregierung ihre Verwaltungsvorschriften nach Vereinfachungsmöglichkeiten durchsehen und digitale Fassungen neuer Vorschriften erstellen. Außerdem ist geplant, weitere Entscheidungen bayerischer Gerichte in die Datenbank einzubinden.

Weitere Informationen

Quelle: Bund.de

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