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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die bayerischen Hochbauämter wenden die digitale Vergabe von Bauleistungen über das Internet bereits seit September 2003.

"Die Bayerische Staatsbauverwaltung ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern bei der digitalen Vergabe führend. Daher haben wir auch im eGovernment-Wettbewerb des Bundes in der Kategorie "Verwaltung-Wirtschaft" einen TOP-3 Platz erreicht", freut sich Innenstaatssekretär Georg Schmid. Die bayerischen Hochbauämter wenden die digitale Vergabe von Bauleistungen über das Internet bereits seit September 2003. Dabei werden alle Daten durchgängig elektronisch in allen Schritten des Vergabeverfahrens verarbeitet, ohne dabei die Sicherheit zu vernachlässigen. Die Arbeitsabläufe werden dadurch einfacher, schneller und sowohl für die Verwaltung als auch für die Baufirmen billiger.

Die Hochbauämter bearbeiten bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben des Freistaates jährlich ca. 20.000 Leistungsverzeichnisse. Diese sind oft jeweils mehrere hundert Seiten dick.

Die Baufirmen können die Vergabeunterlagen in digitaler Form vom Rechenzentrum über das Internet unter www.vergabe.bayern.de auf ihre Rechner am Arbeitsplatz im Unternehmen laden und die Leistungsverzeichnisse mit ihren Kalkulationsprogrammen bearbeiten.

Ihre Angebote senden die Firmen an das Rechenzentrum zurück, wobei sie die Dateien mit Hilfe einer persönlich auf sie ausgestellten Chipkarte digital unterschreiben und verschlüsseln. Das zuständige Hochbauamt ruft dann zum Eröffnungstermin alle digitalen Angebote vom Rechenzentrum ab. Bei diesem Arbeitsablauf werden Ausdrucke auf Papier nicht mehr benötigt.

Das herkömmliche Verfahren bleibt jedoch daneben erhalten, damit Firmen ohne Anschluss an das Internet nicht benachteiligt werden. Für die Baufirmen ergeben sich geringe einmalige Kosten für die Einrichtung eines Zugangs zum Rechenzentrum sowie die Hardware-Ausstattung am Arbeitsplatz. Eine Gebühr für die Nutzung des Systems wird nicht erhoben.

Quelle: Baulex, 20.03.2004

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