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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Schon 1000 Anmeldungen - Justizminister Dr. Manfred Weiß: "Internet-Einsicht ins Handelsregister absoluter Renner"

Der 1000. Teilnehmer hat sich mittlerweile zur Internet-Einsicht in das bayerische elektronische Handelsregister angemeldet. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hatte erst Ende September 2003 die Online-Nutzung für jedermann freigegeben. Seither steigt die Zahl der Anmeldungen täglich. "Die Online-Einsicht verspricht ein großer Erfolg zu werden", erklärte Justizminister Dr. Manfred Weiß heute in München. Weiß weiter: "Die sehr positive Resonanz zeigt die Bedeutung der Internet-Einsicht in das Handelsregister weit über die bayerischen Grenzen hinweg. So hat sich beispielhaft als 1000. Teilnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt angemeldet. Auch aus dem Ausland werden bereits die Recherchemöglichkeiten über das Internet genutzt. Das im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung geförderte Abrufverfahren ist eine wichtige Dienstleistung der Justiz zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bayern."

Das Handelsregister enthält die wichtigsten Informationen über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten, so etwa darüber, wer Inhaber eines Unternehmens, wer Geschäftsführer und vertretungsberechtigt ist, ob ein Haftungsausschluss besteht oder ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Vertrauen auf den Registerinhalt ist geschützt. Voraussetzung für den Internet-Abruf von Registerinformationen ist die elektronische Registerführung mit dem Verfahren RegisSTAR. Bayern hat Ende April 2001 begonnen, das elektronische Handelsregister einzuführen. Das heißt: Das Handelsregister wird nicht mehr auf Papier, sondern nur noch auf elektronischen Datenträgern geführt. Ca. 85 % der bayerischen Handelsregister werden bereits elektronisch geführt und können weltweit von jedem PC mit Internet-Anschluss abgerufen werden. Insgesamt werden alle 24 bayerischen Registergerichte mit dem Programm RegisSTAR ausgestattet und insgesamt etwa 230.000 Registerblätter mit ca. 550.000 Seiten auf eine elektronische Führung umgestellt. Bis zum Frühjahr 2004 soll diese Umstellung abgeschlossen werden. Nachdem die Online-Nutzung zunächst ein Jahr lang mit einem begrenzten Teilnehmerkreis erprobt wurde, hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz das Abrufverfahren Ende September 2003 für die gesamte Welt des Internet freigegeben. Ein Abruf kostet 8 € für gelegentliche Nutzer des Online-Abrufverfahrens bzw. 4 € für regelmäßige Nutzer, die jährlich 150 € Grundgebühr vorauszahlen. Die Online-Recherche ist damit nicht nur deutlich schneller, sondern auch kostengünstiger als die Anforderung eines schriftlichen Registerauszugs (10 €).

Staatsminister Weiß: "Damit ist die Einführung von eGovernment in den Handelsregistern aber noch nicht abgeschlossen. Die Bayerische Justiz arbeitet bereits an einer Ausweitung des Online-Angebots. Möglichst bald sollen Eintragungsanträge elektronisch gestellt und auch weitere Unterlagen, wie Gesellschafterlisten, Satzungen und Bilanzen, elektronisch eingereicht und anschließend über das Internet eingesehen werden können."

Aktuelle Informationen zum Stand der RegisSTAR-Einführung und des Internet-Abrufverfahrens in Bayern, insbesondere auch zur Anmeldung, finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de (Rubrik "Broschüren und Bürgerservice"). Weitere Informationen zur Internet-Handelsregistereinsicht sowie ein Anmeldeformular können unter https://handelsregister.justizregister.bayern.de abgerufen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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