Jeder Fahrzeughalter kann maximal drei verschiedene Kennzeichen für höchstens sieben Tage reservieren. Bringt man die ausgedruckte Reservierung zur Zulassung des Autos mit, erleichtert dies die Abwicklung. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch. Auf Grund der Reservierung (die unverschlüsselt übertragen wird) können keine Schilder in Auftrag gegeben werden, auch Ansprüche gegenüber der Zulassungsstelle ergeben sich daraus nicht.
Wunschkennzeichen und deren Reservierung sind kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt für das Wunschkennzeichen 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro. Sie ist zusammen mit den Zulassungsgebühren zu zahlen.
Kurze Kombinationen (zum Beispiel LAU - BZ 9) sind primär für Motorräder sowie Importfahrzeuge mit kleinen Kennzeichenanbringungsstellen vorgesehen. Bei Saisonkennzeichen und Kennzeichen für historische Fahrzeuge dürfen höchstens sieben Stellen belegt werden (zum Beispiel LAU - FF 63).
Quelle: Der Bote