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Wednesday, 3.07.2024
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Bayerns Wirtschaftsministerin Müller stellt geplante Förderrichtlinie für Breitbandanschlüsse im Bayerischen Landtag vor / Start des Förderprogramms für Ende April geplant

Bayerns Wirtschaftsministerin Emilia Müller hat heute dem Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags über die Breitbandversorgung im ländlichen Raum berichtet. Trotz insgesamt guter Versorgung des Freistaates Bayern mit breitbandigen Internetzugängen gebe es insbesondere im ländlichen Raum vor allem aufgrund technischer Restriktionen der vorherrschenden DSL-Technik zum Teil noch un- oder unterversorgte Gebiete. "Bayern gehört daher zu den ersten Ländern in Deutschland, die eine weit reichende finanzielle Förderung von Breitbandinfrastrukturen zur Steigerung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen starten. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums und insbesondere seiner Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis Ende 2010 eine weitestgehend flächendeckende Breitbandversorgung erreichen werden", betonte Müller.

Bereits das vor einem Jahr in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag als Partner der Breitbandinitiative Bayern gestartete ''Aktionsprogramm Breitband für Bayern'' habe deutliche Fortschritte bei der Breitbandversorgung gebracht. Weitere Ausbaumaßnahmen erforderten aber zunehmend eine finanzielle Unterstützung seitens der Kommunen. "Zusammen mit den Bundesmitteln des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind deshalb für die nächsten drei Jahre insgesamt 19 Mio. € an Fördermitteln vorgesehen. Gut 13,5 Mio. € sind dabei aus den Mitteln des Landeshaushalts eingeplant. Die finanzielle Förderung ersetzt nicht etwa Maßnahmen des Aktionsprogramms, sondern ergänzt diese vielmehr und bildet gleichsam eine ''zweite Zündstufe'' unserer Aktivitäten", stellte die Wirtschaftsministerin klar.

Zusammen mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wurde eine gemeinsame Förderrichtlinie entworfen. Die Richtlinie muss von der EU-Kommission genehmigt werden. Müller: "Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass wir hierbei das EU-rechtliche Gebot der Anbieter- und Technologieneutralität sowie eines transparenten Verfahrens berücksichtigen müssen. Funkbasierte Breitbandtechnologien werden nicht selten die günstigste Alternative darstellen, auch wenn diese von manchen zu Unrecht kritisch gesehen werden."

Laut Müller werde das Inkrafttreten der Richtlinie für Ende April, spätestens Anfang Mai angestrebt, sofern bis dahin die erforderliche Notifizierungsentscheidung der EU-Kommission vorliege. Dann könnten Förderanträge bei den für den Vollzug zuständigen Regierungen gestellt werden. "Gemeinden oder Gemeindeverbände können bis zu 50 % oder maximal 5.000 € für Planungsarbeiten oder Machbarkeitstudien an Zuschüssen erhalten. Zahlungen der Kommunen für die eigentlichen Investitionen von Netzbetreibern in leitungs- und/oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen sind ebenfalls bis zu 50 % bzw. bis zu maximal 50.000 € zuwendungsfähig. Für Projekte mit Pilotcharakter können im Einzelfall sogar bis zu 100.000 € an Zuschüssen gewährt werden", erläuterte Müller.

Bei Vorhaben, die auf die Errichtung von überörtlichen Netzstrukturen zur Versorgung mehrerer Gemeinden ausgerichtet seien und die im Vergleich zu jeweils einzelgemeindlichen Lösungen leistungsfähigere Breitbandlösungen ermöglichten, könne die Förderhöhe je beteiligter Gemeinde auf bis zu 75.000 € einschließlich von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten angehoben werden. Fördervoraussetzung sei in jedem Fall die Erstellung einer Ist- und Bedarfsanalyse. "Ziel ist es, Gemeinden Anreize zur Entwicklung bedarfsgerechter Lösungskonzepte zu geben. Denn es gibt keine Standardlösungen", so die Wirtschaftsministerin abschließend.

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Quelle/Source: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, 13.03.2008

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