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Wednesday, 3.07.2024
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Online-Auskunft für Behörden unterstützt Service für Wirtschaft und Bürger millionenfach

Behördeninformationssystem für alle kommunalen und staatlichen Be-hörden in Bayern erfolgreich gestartet

Der 1. Juli 2007 stellt für die kommunalen und staatlichen Stellen in Bayern einen Meilenstein im elektronischen Verwaltungshandeln, dem sogenannten eGovernment, dar. Zu diesem Zeitpunkt hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) das neue Behördeninformationssystem (BayBIS) gestartet. Damit können nun alle bayerischen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Adressdaten von allen Bürgern in Bayern online, aktuell und rund um die Uhr abfragen. Selbstverständlich werden bei diesem System die Anforderungen des Datenschutzes vollumfänglich gewahrt.

Grundlage für dieses Behördeninformationssystem sind die Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDV), die zu diesem Termin vollständig in Kraft getreten ist, sowie eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern – vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern – und der AKDB. Diese Vereinbarung wurde unter ausdrücklicher Zustimmung des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Gemeindetages abgeschlossen.

Für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen viele Behörden und sonstige öffentliche Stellen die aktuellen Anschriften von Personen. Die herkömmliche Behördenauskunft mit einer schriftlichen Anfrage an die Meldebehörde ist zeit- und personal-intensiv und folglich mit entsprechenden Kosten für die anfragenden Behörden und die Meldebehörden verbunden.

Das BayBIS ermöglicht, online über ein von der AKDB betriebenes bayernweites Behördenportal nun Melderegisterauskünfte aus den lokalen Melderegistern aller bayerischen Meldebehörden einzuholen. Datenbasis ist der im Service-Rechenzentrum der AKDB (in Bayreuth) vorgehaltene zentrale Einwohnerteildatenbestand. Dieser Bestand ermöglicht tagesaktuelle Auskünfte, da die bayerischen Meldebehörden ihre Änderungsdaten täglich übermitteln.

Wer darf das Behördeninformationssystem nutzen? Die MeldDV regelt, dass alle Behörden des Freistaates Bayern, alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und sonstige der Aufsicht des Freistaates unterliegende öffentliche Stellen Auskünfte einholen können. Dabei stehen Art und Umfang des Datenabrufes im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Für die Nutzung des BayBIS ist nur eine einmalige Registrierung bei der AKDB notwendig.

Das Behördeninformationssystem bietet insbesondere die folgenden Vorteile:

  • Flächendeckendes Informationssystem – über ein Portal können die Melderegister von allen bayerischen Meldebehörden abgefragt werden
  • Zeitliche Ungebundenheit bei der Einholung der Auskünfte
  • Schnelle, zeitnahe Verfügbarkeit der Auskunft
  • Hohe Verfügbarkeit des Systems
  • Die Meldebehörden werden von den zahlreichen Behördenauskünften im Wege der Amtshilfe entlastet, für die sie keine Gebühren berechnen dürfen
  • Für die Erteilung der Auskünfte berechnet die AKDB keine Entgelte

Als Fazit ist festzuhalten: Das Behördeninformationssystem trägt den von verschiede-nen Seiten vorgetragenen Anforderungen an die Fortentwicklung des Meldewesens umfänglich Rechnung. Es ermöglicht unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange eine erweiterte Nutzung der Melderegister, bietet eine wirtschaftliche Bereitstellung und Nutzung von Meldedaten und trägt zum Abbau von Bürokratie bei.

Autor(en)/Author(s): Susanne Schuster

Quelle/Source: Pressebox, 05.07.2007

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