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Wednesday, 3.07.2024
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Künftig kann der Sachbearbeiter im Meldeamt/Bürgerbüro auf einen vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) zugreifen – der Bürger muss nur noch unterschreiben. Die benötigte Zeit für Sachbearbeiter und Bürger wird minimiert und die Gefahr sich zu vertippen ist gebannt, denn die Daten dafür kommen direkt aus dem zentralen Einwohnerteildatenbestand bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).

Mit dem Inkrafttreten der Bayerischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten vom 14. März 2007 (MeldDV) wurde mit dem §32 auch die Anmeldung durch den vorausgefüllten Meldeschein für alle, sowohl bayerische als auch außerbayerische Zuzugsmeldebehörden als „Kann-Regelung“ vorgesehen. Entsprechend dieser Regelung können die für den VAMS benötigten Daten sowohl aus lokalen Einwohnerdatenbanken vor Ort als auch aus den neuen zentral bei der AKDB geschaffenen Datenbestand abgerufen werden.

Durch den elektronischen Zugriff und Abruf dieser gespeicherten Daten kann der Anmeldevorgang durch Minimierung des Erfassungsaufwandes rationeller und wirtschaftlicher durchgeführt werden; gleichzeitig stehen richtige Melderegisterdaten zur Verfügung. Von diesem Rationalisierungseffekt sollen möglichst viele Meldeämter profitieren. Bei der bisher gängigen Anmeldung erfasst der Sachbearbeiter die Daten des Bürgers erneut, obwohl diese bereits „an anderer Stelle“ elektronisch verfügbar sind. In Bayern werden die notwendigen Einwohnerdaten im Service-Rechenzentrum der AKDB vorgehalten.

Zukünftig wird der Sachbearbeiter bei der Anmeldung die Möglichkeit erhalten, über das lokale EWO-Verfahren auf den im Service-Rechenzentrum der AKDB vorgehaltenen Einwohnerdatenbestand der Wegzugsgemeinde zuzugreifen und die Daten des Bürgers in den Anmeldevorgang zu übernehmen.

Diese Funktionalität wird in den bisherigen Anmeldeprozess des Meldeverfahrens OK.EWO von der AKDB integriert, so dass der gewohnte Maskenaufbau der Anmeldung grundsätzlich erhalten bleibt. Sofern die Zuzugswohnung und die Wegzugswohnung den Vorausgefüllten Meldeschein nutzen, können die Daten nach Art. 3 Abs. 1 (Stammdaten der Person) und Abs. 2 Nr. 10 (Steueridentifikation) des MeldeG abgerufen werden.

Die Kommunikation zwischen dem dezentralem Einwohnerverfahren OK.EWO und dem zentralen Einwohnerteildatenbestand erfolgt auf Basis der standardisierten XMeld-Nachrichten. Somit ist gewährleistet, dass zukünftig der VAMS nicht nur aus dem zentralen bayerischen Datenbestand, sondern auch aus beliebigen anderen Einwohnerdatenbeständen, die ebenfalls über den XMeld-Standard ansprechbar sind, abgerufen werden kann. Der synchrone Transport der Anfrage- und Antwortnachrichten erfolgt in bewährter Art und Weise mit der zum 01.01.2007 aufgebauten Transportinfrastruktur mittels OK.KOMM. Mit der Pilotierung entsprechender Funktionen wurde zur Aufnahme eines Testbetriebes im Herbst bereits begonnen.

Autor(en)/Author(s): Susanne Schuster

Quelle/Source: presse-service, 25.07.2007

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