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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Am 1. Februar ist das bayerische Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit in Kraft getreten. Die Neuregelung forciert insbesondere Online-Dienstleistungen im Meldewesen. Absicht des jetzt in Kraft getretenen bayerischen Gesetzes zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit ist es, den Kontakt von Bürgern und Wirtschaft mit Verwaltung und Gerichten sowie die nötigen internen Arbeitsschritte auch online anzubieten und sie damit zu erleichtern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich des Meldewesens. Seit dem 1. Februar ist es den Gemeinden in Bayern möglich, Melderegisterauskünfte über das Internet zu erteilen. Im Rahmen des Projektes von MEDIA@Komm wird zum Beispiel die Stadt Erlangen als eine der ersten Städte in Bayern in der Lage sein, in Kürze einen solchen Service den Bürgern und sonstigen interessierten Nutzern wie zum Beispiel Firmen oder Behörden anzubieten. Die Städte Nürnberg und Schwabach werden diese Dienstleistung ebenfalls bald zur Verfügung stellen können, Bayreuth und Fürth folgen dann im Laufe des ersten Halbjahres 2003. Die Bürger haben das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Das Widerspruchsrecht müssen sie bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde geltend machen. Bürger, die aus Bayern wegziehen, können eine entsprechende Erklärung mit der Abmeldung bei ihrer Meldebehörde veranlassen. Bürger, die über eine entsprechende qualifizierte Signatur verfügen, können sich über das Internet online bei ihrer Meldebehörde anmelden. Falls sie dies wünschen, können sie eine Auskunft über die über sie gespeicherten Daten erhalten. Dies kann etwa in Passau mit der dortigen "Bürgerkarte" erfolgen.

Quelle: Kommune21

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