Durch den elektronischen Datenaustausch über das Internet mit TAR/WEB können künftig Postlaufzeiten, Portokosten und die Arbeiten zur Erfassung oder zum Überspielen der Daten auf den Großrechner wegfallen, informiert Weiß weiter. Die betroffenen Mahnverfahren werden kostengünstiger und nochmals deutlich schneller. Das Verfahren ist denkbar einfach und vor allem für Anwaltskanzleien, Versicherungen und Unternehmen geeignet. TAR/WEB ist daher ein Musterbeispiel einer Internetanwendung und gehört auch zur eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung, so der Justizminister.
Neben einem PC und der bereits eingesetzten Mahnsoftware werden von den TAR/WEB-Teilnehmern ein Internetanschluss, das standardmäßig vorhandene Internetzugriffsprogramm und eine digitale Signaturkarte als Ersatz für die bisher erforderliche eigenhändige Unterschrift des Antragstellers benötigt. Die elektronischen Anträge werden digital signiert und anschließend verschlüsselt über das Internet an das Zentrale Mahngericht übertragen.
Für Bürger, die nicht selbst über eine spezielle Mahnsoftware verfügen, wird derzeit in einem Verbund mehrerer Bundesländer das Verfahren Optimahn entwickelt. Es soll die Mahnantragstellung mit digitaler Signatur über das Internet für jedermann ermöglichen. In einer ersten Stufe ist bereits heute ein Antragsformular im Internet abrufbar, das, unterstützt durch eine Hilfefunktion, ausgefüllt und in das gesetzlich vorgeschriebene Formular ausgedruckt werden kann.
Quelle: Altmühl-Bote