Today 224

Yesterday 625

All 39464565

Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Justizminister und Stimmkreisabgeordneter Dr. Manfred Weiß hat das elektronische Internetverfahren TAR/WEB bei dem Zentralen Mahngericht in Coburg freigegeben. Gläubiger, die über eine spezielle Mahnsoftware verfügen, können künftig über das Internet Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge beim Zentralen Mahngericht einreichen und auch Rückmeldungen des Gerichts empfangen. Weiß: „In Bayern bearbeitet das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg jährlich etwa 1,5 Millionen Mahnanträge mit einem automatisierten Großrechner-Verfahren, davon stammen 8200 Anträge pro Jahr aus den Amtsgerichtsbezirken Schwabach und Weißenburg. Eine Online-Antragstellung war bisher nicht möglich.“ Etwa 60 Prozent der Anträge wurden daher auf Disketten und Kassetten per Post an das Mahngericht versandt und anschließend durch Mitarbeiter des Zentralen Mahngerichts manuell in den Großrechner eingespielt. Die übrigen Anträge wurden auf Papiervordrucken eingereicht und im Zentralen Mahngericht für den Großrechner elektronisch erfasst.

Durch den elektronischen Datenaustausch über das Internet mit TAR/WEB können künftig Postlaufzeiten, Portokosten und die Arbeiten zur Erfassung oder zum Überspielen der Daten auf den Großrechner wegfallen, informiert Weiß weiter. Die betroffenen Mahnverfahren werden kostengünstiger und nochmals deutlich schneller. Das Verfahren ist denkbar einfach und vor allem für Anwaltskanzleien, Versicherungen und Unternehmen geeignet. „TAR/WEB ist daher ein Musterbeispiel einer Internetanwendung und gehört auch zur eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung“, so der Justizminister.

Neben einem PC und der bereits eingesetzten Mahnsoftware werden von den TAR/WEB-Teilnehmern ein Internetanschluss, das standardmäßig vorhandene Internetzugriffsprogramm und eine digitale Signaturkarte als Ersatz für die bisher erforderliche eigenhändige Unterschrift des Antragstellers benötigt. Die elektronischen Anträge werden digital signiert und anschließend verschlüsselt über das Internet an das Zentrale Mahngericht übertragen.

Für Bürger, die nicht selbst über eine spezielle Mahnsoftware verfügen, wird derzeit in einem Verbund mehrerer Bundesländer das Verfahren „Optimahn“ entwickelt. Es soll die Mahnantragstellung mit digitaler Signatur über das Internet für jedermann ermöglichen. In einer ersten Stufe ist bereits heute ein Antragsformular im Internet abrufbar, das, unterstützt durch eine Hilfefunktion, ausgefüllt und in das gesetzlich vorgeschriebene Formular ausgedruckt werden kann.

Quelle: Altmühl-Bote

Go to top