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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Freistaat investiert im dreistelligen Millionenbereich — 12 300 Computer-Arbeitsplätze

Akten per Mausklick – dies soll in Bayerns Justiz bald Alltag sein. Bis 2006 sollen in allen Staatsanwaltschaften und Gerichten rund 12 300 Arbeitsplätze mit neuen Computern ausgestattet und miteinander vernetzt werden. Damit würden der Arbeitsablauf in der Justiz sowie der Datenaustausch zwischen den Behörden enorm beschleunigt, sagte Justizminister Manfred Weiß (CSU) beim Start des Projekts in Deggendorf.

Mit der neuen Technik werden die Gerichte nach seinen Worten auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Künftig sollen Klagen und Anträge auch per E-Mail bei Gericht eingereicht und auch Urteile elektronisch zugestellt werden können. Dazu werden nach Angaben eines Ministeriumssprechers zurzeit auch die entsprechenden Rechtsvorschriften zur Gültigkeit der elektronischen Signatur erarbeitet.

Für Auskünfte an Rechtsanwälte und Prozessbeteiligte müsse künftig nicht mehr mühsam die Verfahrensakte besorgt werden, erläuterte Weiß. Bürger könnten Informationen und Fragebögen online abrufen. Auch der Datenaustausch mit der Polizei werde durch das Projekt im Rahmen der „e-Government“-Initiative der Staatsregierung erleichtert.

Die schnelle Recherche in einer bayernweiten Justizdatenbank sei zudem eine wichtige Verbesserung in der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften. Mit Kosten im dreistelligen Millionenbereich ist das Projekt nach Angaben des Ministeriums die bisher größte Investition in neue Informationstechnologien in der bayerischen Justiz. Die meisten der bisherigen Computer und EDV-Systeme bei Gerichten und Staatsanwaltschaften seien bereits länger als zehn Jahre im Einsatz und für die moderne elektronische Kommunikation mit E-Mail und Internet nicht nutzbar, erklärte ein Sprecher.

An der Staatsanwaltschaft Deggendorf wurden bereits die ersten 38 Personalcomputer installiert. Ab 1. März sollen im kleinsten Landgerichtsbezirk Bayerns Vollstreckungsmaßnahmen für Fälle der zentralen Bußgeldstelle bearbeitet werden.

Quelle: Nürnberger Nachrichten

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