Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung, die Straßenbauverwaltung sowie das Logistikzentrum Baden-Württemberg werden gemeinsam mit dem Staatsanzeiger-Verlag die Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Landes auf elektronischem Wege weiterentwickeln. Bis 2010 sollen die Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchgeführt werden. Das neue Verfahren ermöglicht es, neben der elektronischen Erstellung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen und der Vergabebekanntmachungen künftig auch die Angebotsabgabe, die Eröffnung der Angebote (Submission) und deren weitere Auswertung am Computer abzuwickeln. Für die Angebotsbearbeitung und digitale Unterzeichnung der Angebote wird der Staatsanzeiger-Verlag den interessierten Unternehmen die entsprechende Software zur Verfügung stellen.
Am heutigen Freitag wird auf dem Internetportal www.service-bw.de des Landes eine Seite zur Verfügung gestellt, auf der alle Vergabebekanntmachungen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung, der Straßenbauverwaltung und des Logistikzentrums Baden-Württemberg veröffentlicht werden. Jeder Interessent kann hier kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen der betreffenden Vergabestellen des Landes Baden-Württemberg einsehen. Im Internet wird zudem über alle wesentlichen Aspekte zur Vergabe öffentlicher Aufträge ausführlich informiert werden.
Der Ausbau moderner Informations- und Kommunikationsstrukturen ist für die Landesverwaltung von großer Bedeutung. E-Government gewährleistet die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg. Wirtschaftlichkeit des staatlichen Handelns und Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung stehen dabei im Vordergrund.
Dabei spielt die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine zentrale Rolle. Mit der Weiterentwicklung des elektronischen Vergabeverfahrens werden Transparenz und Wettbewerb gestärkt, die vergaberechtlichen Prozesse beschleunigt und damit insgesamt die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung gesteigert. Aber auch der freie Bietermarkt profitiert von den Vorteilen des elektronischen Verfahrens, da noch bestehende Medienbrüche künftig entfallen werden.
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Quelle/Source: Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg, 18.01.2008