Nur Bares ist Wahres? Die baden-württembergische Justiz setzt künftig lieber auf "Electronic-Cash"
Als erstes Bundesland führt Baden-Württemberg flächendeckend den unbaren Zahlungsverkehr bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden ein. Bargeld wird dann nur noch in wenigen, besonders eiligen Ausnahmefällen, etwa im Strafbereich oder in der Zwangsvollstreckung angenommen.
Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) unterstrich die Vorzüge dieser Maßnahmen. „Die Einschränkung von Barzahlungen bei Gerichten und Justizbehörden dient dem Abbau von Bürokratie und reduziert Kosten. Auch entspricht der gefahrgeneigte Umgang mit Bargeld nicht mehr den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens. Der unbare Zahlungsverkehr erleichtert die Abwicklung und verringert den sonst notwendigen Sicherheitsaufwand. Auf schusssichere Verglasung, Alarmanlagen und Safes können wir dann verzichten“, so der Minister.
Ab September 2007 wird bei der Justiz auch der elektronische Zahlungsverkehr als eine von vielen bargeldlosen Zahlungsformen Einzug halten. Damit betritt die Justizverwaltung Neuland. Erstmals können Gerichtskosten komfortabel per EC-Karte bezahlt werden, die im elektronischen Lastschriftverfahren oder mittels PIN in Electronic-cash eingezogen werden. Schecks würden heute in der Geschäftswelt nur noch wenig genutzt. Stattdessen sei der bargeldlose elektronische Zahlungsverkehr immer mehr auf dem Vormarsch, so Goll. „Die EC-Karte bietet erhebliche Zeitvorteile gegenüber Schecks und Überweisungen“, warb Goll für diese Zahlungsform. Denn erst wenn das Geld an die Landesoberkasse Baden-Württemberg gezahlt sei, würden Verfahren und andere Vorgänge in Gang gesetzt. „Unsere Justiz demonstriert auch in diesem Bereich ihre Dienstleistungsorientierung und unterstreicht damit ihr modernes, bürgerfreundliches und kundenorientiertes Erscheinungsbild“, befand der Minister.
Auch der Justiz bringe das neue Verfahren Vorteile, so Goll weiter. Der arbeitsintensive und sicherheitsempfindliche Umgang mit Bargeld werde weitgehend reduziert. Ein deutlicher Sicherheitsgewinn für die Beschäftigten wie die Rechtsuchenden werde erreicht. Bislang hätten häufig sechsstellige Bargeld-Beträge zur Bank transportiert werden müssen. Von besonderem Interesse seien die neuen Zahlungsmöglichkeiten aus demselben Grund für Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und größere Firmen, die oft hohe Einzahlungen vornehmen müssten. „Keinem ist wohl dabei, mit einem großen Bündel Bargeld in der Tasche unterwegs sein zu müssen“, wusste Goll.
„Ich bin überzeugt, dass die Modernisierung des Zahlungsverkehrs auf breite Zustimmung bei den Kunden und bei den Bediensteten der Justiz stoßen wird. Ich freue mich, dass die Anwaltschaft die Einführung von ´Electronic-Cash´ in der Justiz unterstützt“, schloss der Minister.
Hinweis:
Mit dem Echtbetrieb wird im September beim Amtsgericht Stuttgart begonnen. Diese Pilotphase soll drei bis vier Wochen dauern. Daran schließt sich der „Roll-Out“ in die Fläche bei allen 108 Amtsgerichten des Landes an.
Quelle/Source: Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, 16.07.2007