Today 298

Yesterday 662

All 39463206

Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Finanzämter des Saarlandes wollen am Erfolg der Internetaktionshäuser teilhaben. Deshalb wird die Versteigerung von gepfändeten Gegenständen nun nicht mehr in den Finanzämtern durchgeführt, sondern ab sofort komplett online über die Zoll-Auktion des Bundes abgewickelt, teilte das Landesfinanzministerium in Saarbrücken mit. Unter der Internet-Adresse www.zoll-auktion.de werden in verschiedenen Rubriken Computer, HiFi-, Video- und Fernsehgeräte, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Teppiche und vieles mehr angeboten. Die Laufzeit der Versteigerungen betrage jeweils 14 Tage.

Zu einer Beschreibung der Artikel wird bei hochwertigen Gegenständen auch ein Wertgutachten mit eingestellt, hieß es. Die ersteigerte Ware kann nach Entrichtung des Gebotspreises beim Finanzamt persönlich abgeholt oder nach Absprache zugesandt werden.

Autor: (ddp)

Quelle: Chip online, 09.08.2004

Go to top