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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Schaffung eines E-Government-Gesetzes kommt zügig voran. Die entsprechende Vorlage wurde im Juni in Erster Lesung im Landtag behandelt und von den Abgeordneten ausdrücklich begrüsst. Im Landtag wurde betont, dass der Regierung mit diesem Gesetz ein Quantensprung glücke, was die Kommunikation zwischen Behörden und Privaten sowie zwischen Behörden betrifft. "Die vielen neuen Möglichkeiten, die mit dem E-Governement-Gesetz geschaffen werden, wurden besonders hervorgehoben", zeigt sich Regierungschef Klaus Tschütscher zufrieden.

Eine elektronische Unterschrift

Das neue E-Government-Gesetz erleichtert insbesondere die elektronische Kommunikation mit den Behörden und fördert den rechtsverbindlichen elektronischen Geschäftsverkehr mit ihnen. "Durch das E-Government-Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen ein Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch abzuwickeln - von der Antragsstellung bis zur Zustellung der Erledigung. Dadurch wird für den Bürger eine massive Erleichterung geschaffen", stellte Regierungschef Tschütscher weiter fest.

Die Vorlage verbessert nicht nur die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürger und Behörde sondern auch jene zwischen den Behörden. Neu soll die Aktenübermittlung dort, wo die technischen Möglichkeiten gegeben sind, ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dies erleichtert nicht nur die Zusammenarbeit der Behörden sondern beschleunigt sie auch massgeblich. Um in jenen Bereichen einen elektronischen Geschäftsverkehr zu ermöglichen, in denen eine eindeutige Identifikation der Person unerlässlich ist, soll der "elektronische Identitätsausweis" (eIDA) geschaffen werden. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Ausweis, der der eindeutigen elektronischen Identifikation der Person dient.

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Autor(en)/Author(s): Andreas Fuchs

Quelle/Source: news aktuell, 22.07.2011

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