Eine elektronische Unterschrift
Das neue E-Government-Gesetz erleichtert insbesondere die elektronische Kommunikation mit den Behörden und fördert den rechtsverbindlichen elektronischen Geschäftsverkehr mit ihnen. "Durch das E-Government-Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen ein Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch abzuwickeln - von der Antragsstellung bis zur Zustellung der Erledigung. Dadurch wird für den Bürger eine massive Erleichterung geschaffen", stellte Regierungschef Tschütscher weiter fest.
Die Vorlage verbessert nicht nur die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürger und Behörde sondern auch jene zwischen den Behörden. Neu soll die Aktenübermittlung dort, wo die technischen Möglichkeiten gegeben sind, ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dies erleichtert nicht nur die Zusammenarbeit der Behörden sondern beschleunigt sie auch massgeblich. Um in jenen Bereichen einen elektronischen Geschäftsverkehr zu ermöglichen, in denen eine eindeutige Identifikation der Person unerlässlich ist, soll der "elektronische Identitätsausweis" (eIDA) geschaffen werden. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Ausweis, der der eindeutigen elektronischen Identifikation der Person dient.
---
Autor(en)/Author(s): Andreas Fuchs
Quelle/Source: news aktuell, 22.07.2011