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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Regierung hat dem Landtag einen Bericht und Antrag über die Realisierung der "Informatik- und eGovernment-Strategie 2011" unterbreitet. Damit möchte die Regierung das in sich abgestimmte Gesamtpaket einer Informatik- und eGovernment-Strategie zur Kenntnis bringen und sowohl über die bisher geleistete Arbeit als auch über die Hintergründe einer Neuausrichtung und Aktualisierung der derzeitigen Strategien informieren. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, soll auch ein Finanzbeschluss behandelt werden, mit dem zwei Nachtragskredite für das Jahr 2008 von insgesamt 1'125'000 Franken genehmigt werden sollen.

Der Begriff "eGovernment" (electronic Government) steht heute vielfach als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung. Die damit verbundenen Möglichkeiten erlauben es der Liechtensteinischen Landesverwaltung, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit elektronisch zugänglich zu machen und auf diese Weise eine Vielzahl an Informationen und Dienstleistungen auf moderne Art und Weise anzubieten. Das Internet hat in den letzten Jahren zu einem grossen qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen der Landesverwaltung und deren Kunden, d.h. Wirtschaft, Bürger und Verwaltungen, beigetragen.

Der Bericht und Antrag befasst sich, neben der Analyse der Ist-Situation in diesem Bereich, mit der zukünftigen Ausrichtung und erläutert die Strategie-Ziele und die dahinter stehenden Notwendigkeiten, Abhängigkeiten und Absichten. Sowohl grundlegende Aspekte der Strategieumsetzung als auch die einzelnen Projekte werden darin detailliert vorgestellt.

Mit der Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 sollen umfassende sowie vielfältig nutz- und einsetzbare Basisdienste geschaffen werden. Diese bilden das Fundament um eGovernment-Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung zu realisieren, mit denen die Kunden zukünftig möglichst viele Verwaltungsverfahren einfach und rasch, ohne besondere Kenntnisse von Zuständigkeiten und ohne technisches Spezialwissen elektronisch abwickeln können.

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Autor(en)/Author(s): Sven Lässer & Günther Eberle

Quelle/Source: Presseportal, 30.04.2008

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