Ab sofort besteht sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen. Mit dieser neuen kundenorientierten Dienstleistung auf www.llv.li kommt die Liechtensteinische Landesverwaltung einem lang gehegten Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern nach.
"Mir ist eine bürgernahe moderne Verwaltung ein besonderes Anliegen. Wir unternehmen daher grosse Anstrengungen, um kundenorientiert, im Dienste unserer Bevölkerung zu arbeiten. Die Einführung und der kontinuierliche Ausbau mit verschiedensten Dienstleistungen des eGovernment-Portals www.llv.li sind ein gelebterTeil dieses Anspruchs," betonte Regierungschef Otmar Hasler anlässlich der Medienkonferenz.
www.llv.li, das Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung, bietet bereits heute eine Vielzahl von elektronischen Dienstleistungen und erbringt rund um die Uhr kundenorientierte Dienstleistungen. Die sehr guten Ergebnisse der Kundenumfrage und die Zugriffszahlen von mehr als 50'000 Besuchern pro Monat zeigen, dass das Portal von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt wird.
Steuererklärung jetzt noch einfacher
Die elektronische Steuererklärung ist bedienerfreundlich und macht das Ausfüllen der Steuererklärung ab sofort noch einfacher. Das neue System berechnet Summen und Abschreibungen automatisch, überträgt automatisch sämtliche Daten von den Zusatzformularen auf das Hauptformular, berechnet selbst die Steuern, archiviert elektronisch und kann so jederzeit wieder benutzt werden. Rechnungsfehler und Datenübertragungsfehler können vermieden werden.
Das Programm für die elektronische Steuererklärung ist ab sofort im eGovernment-Portal integriert und kann über die Direktadresse www.steuererklaerung.llv.li kostenlos herunter geladen werden. Für Steuerpflichtige, die über keinen Internetanschluss verfügen, besteht die Möglichkeit, bei der Gemeindesteuerkasse ab Anfang April gegen einen Unkostenbeitrag eine Compact Disc mit dem Programm der elektronischen Steuererklärung für natürliche Personen zu beziehen.
Ausblick
Auf www.steuererklaerung.llv.li befinden sich zusätzlich zum Programm auch genaue Erläuterungen zum schrittweisen Ausfüllen und Einreichen der elektronischen Steuererklärung. Für das Steuerjahr 2006 ist die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung noch ausgedruckt und in Papierform, gemeinsam mit dem Originalformular der Steuererklärung, an die Steuerbehörden einzureichen. Die Übermittlung der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg soll in einem nächsten Schritt ermöglicht werden.
Kostenlose Telephon-Hotline
Sollten trotz Anleitung und Erläuterungen noch Fragen auftauchen, so steht von Montag bis Freitag eine kostenlose Telephon-Hotline 0800 111 2000 zur Verfügung, die zu Installation und Programmbedienung Auskunft erteilt. Für steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung sind wie bisher die Steuerbehörden auf Gemeinde- und Landesebene behilflich.
"Regierung und Steuerbehörden hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit des Ausfüllens der elektronischen Steuererklärung regen Gebrauch machen," meinte Regierungschef Hasler abschliessend.
Autor(en)/Author(s): Hugo Biedermann
Quelle/Source: Presse Portal, 22.03.2007