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Monday, 16.09.2024
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik präsentiert sich in neuem Gewand.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ging heute am 29. September 2004 mit seinem komplett überarbeiteten Internetauftritt online. Mit seinem neuen Angebot im World Wide Web präsentiert sich das BSI als moderne Behörde. Das aktualisierte Internetangebot bietet dem Besucher ein umfassendes Angebot an Informationen rund um Fragen zur Sicherheit in der Informationstechnik und ermöglicht es, immer up to date zu bleiben. Tagesaktuelle Meldungen auf der Startseite informieren über neue Entwicklungen der IT - Sicherheit, Schadprogramme wie Viren und Würmer sowie über die zahlreichen Aktivitäten der im europäischen Vergleich einzigartigen Bundesbehörde. Eine vereinfachte Struktur der Seiten und übersichtlichere Navigation bringen den Besucher schnell an das gewünschte Ziel. Inhaltlich stellt das BSI die gesamte Bandbreite seines Aufgabenbereichs vor: sie reicht von A wie Akkreditierung über E wie E-Government, I wie IT-Grundschutz oder Internetsicherheit bis hin zu Z wie Zertifizierung. „Mit dem neuen Internetauftritt ist das Ziel verbunden, dass sich insbesondere IT-Experten noch schneller und umfassender über die wichtigen Themen der IT-Sicherheit kompetent informieren können“ so Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des BSI, anlässlich des Relaunch der Internetpräsentation.

Bei der Gestaltung der Seiten wurde besonders großes Augenmerk auf die umfassende Information und inhaltsbezogene Darstellung gelegt. Auf aufwändige, nur das technisch machbar zeigende Gestaltungselemente wurde bewusst verzichtet. Die neue Website stellt damit ein hervorragendes Beispiel dar, wie gerade durch den Verzicht auf aktive Inhalte und unter Berücksichtigung wichtiger Sicherheitsaspekte alle Informationen seriös und ansprechend zugleich präsentiert werden können.

Gleichzeitig erhöht das BSI mit dem neuen Internetauftritt die Barrierefreiheit seines, an Experten gerichteten, Internetangebots und erfüllt damit nach und nach immer mehr die durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) gestellten Anforderungen. Durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die daraus resultierende BITV soll garantiert werden, dass es allen Bürgern möglich ist, ganz gleich welcher Barrieren sie obliegen, die Internetseiten des Bundes zu nutzen. So sollen die Internetseiten zum Beispiel auch blinden Benutzern zugänglich sein, welchen das Angebot im Netz nur durch Screen Reader (Sprachbrowser) oder Braille-Zeilen (Gerät zur Darstellung in Blindenschrift) zur Verfügung steht. Mit dem Relaunch der Websites wurde ein großer Schritt nach vorne auf dem Weg zum barrierefreien Internetauftritt gemacht.

Durch den umfangreichen Einsatz von Cascading Style Sheets (CSS) konnten die Ladezeiten der Seiten noch verkürzt werden und bieten so auch Nutzern, denen nur geringe Bandbreiten zur Verfügung stehen, höheren Komfort.

Nicht zuletzt wurden die Internetseiten mit dem Relaunch dem corporate design der Bundesregierung angepasst.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 29.09.2004

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